Notleidende Risiken
dabei handelt es sich um Versicherungsverträge, die einen schlechten Schadensverlauf aufweisen, gekündigt werden und von keinem neuen Versicherer angenommen werden. Bezüglich der gesetzlich vorgeschriebenen KFZ-Haftpflichtversicherung kann sich der Versicherungsnehmer an den Versicherungsverband wenden, wenn er nachweist, dass mindestens drei Versicherer seinen Antrag abgelehnt haben – er wird dann einem Haftpflichtversicherer nach einem Turnusplan zugewiesen (dieser […]
Niederlassungsfreiheit
ist das Recht von Versicherungsgesellschaften eines Mitgliedstaates der Europäischen Union in einem anderen Mitgliedsstaat ohne weitere Zulassung tätig zu werden. Sie müssen sich nur über deren zuständige Herkunftslandbehörde zum Geschäftsbetrieb anmelden und werden von der jeweiligen Sitzlandaufsicht beaufsichtigt. Dieselben Rechte gelten für Versicherungsvermittler.
Nichtrauchertarif
Einige Versicherungen haben prämiengünstigere Risikoversicherungen (Ablebensvorsorge) für Nichtraucher entwickelt. Bei der Kalkulation geht man von Sterbetafeln aus, die nur Nichtraucher enthält; da Nichtraucher normalerweise eine größere Lebenserwartung haben als Raucher und somit weniger Ablebensleistungen von den Versicherern ausgezahlt werden müssen, ist die Versicherungsprämie niedriger. Als Nichtraucher gilt, wer in den letzten 12 Monaten vor Antragsstellung […]
Neuwertversicherung
Bei Sachversicherungen handelt es sich in der Regel um Neuwertversicherungen – der Versicherer entschädigt daher im Schadensfall den Neuwert der versicherten Sachen (bzw. im Falle der Reparatur der beschädigten Sachen die Reparaturkosten). Eine Entwertung aufgrund Alter und Abnützung wird außer Acht gelassen (außer der Zeitwert der versicherten Sache beträgt zum Schadenszeitpunkt bereits weniger als 40 […]
Neuwert
sind die Kosten, die für die Wiederbeschaffung einer versicherten Sache in neuwertigem Zustand gleicher Art und Güte aufgewendet werden müssen.
Nettoprämie
ist die Versicherungsprämie ohne Versicherungssteuer und ohne Nebengebühren.
Nebenersicherung
ist dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer dieselbe Sache oder dasselbe Risiko gegen dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherungen eindeckt – die Gesamtversicherungssumme darf jedoch nicht den Wert der versicherten Sache übersteigen.
Nebengebühren
sind Beträge, wie etwa Ausfertigungsgebühr für den Versicherungsvertrag, Aufnahmegebühr oder Hebegebühr für die Folgeprämie oder aber Mahnspesen, die mit der Versicherungsprämie vorgeschrieben werden.
Naturgewalten
In der KFZ-Kaskoversicherung sind Naturgewalten mitversicht– es handelt sich dabei um die unmittelbare Einwirkung von Sturm (Wind ab 60km/h), Schneeedruck, Lawinen, Hochwasser, Überschwemmung, Blitzschlag, Felssturz, Hagel, Steinschlag, Erdrutsch.
Nachversicherung
ist eine Erhöhung der ursprünglich vereinbarten Versicherungssumme während der Vertragslaufzeit. Manche Versicherer bieten solche Nachversicherungen bei Lebensversicherungsverträgen unter bestimmten Voraussetzungen ohne neuerliche Gesundheitsprüfung an (Nachversicherungsgarantie). Bei Vereinbarung einer Indexklausel wird die Versicherungssumme mittels einer Nachversicherung jeweils zur Hauptfälligkeit des Vertrages gemäß Verbraucherpreisindex entsprechend angehoben.