ist dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer dieselbe Sache oder dasselbe Risiko gegen dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherungen eindeckt – die Gesamtversicherungssumme darf jedoch nicht den Wert der versicherten Sache übersteigen.
ist dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer dieselbe Sache oder dasselbe Risiko gegen dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherungen eindeckt – die Gesamtversicherungssumme darf jedoch nicht den Wert der versicherten Sache übersteigen.