Spediteure sind gemäß §39 Allgemeine Österreichische Spediteurbedingungen (AÖSp) verpflichtet, für Schäden, die dem Auftraggeber durch die Tätigkeit des Spediteurs erwachsen können, eine Versicherung abzuschließen, deren Kosten der Auftraggeber zu tragen hat. Dabei gelten gesetzliche Höchsthaftungssummen, die pro Kilogramm des beförderten Gutes gelten und limitiert sind (dzt. maximal € 1.090,– pro Sachschadensfall). Der Auftraggeber kann diese Versicherung schriftlich ablehnen (erklärt sich als “Verbotskunde”) und selbst eine seinen Bedürfnissen entsprechende Transportversicherung abschließen.