Prämien für private Unfall-, Kranken- und Lebensversicherungen können im Rahmen der Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden (Limit 25% der geleisteten Prämien bis max. € 2.900 pro Person pro Jahr) Betriebliche Versicherung können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden – bei betrieblichen Lebensversicherung ist das Deckungskapital jedoch zu aktivieren.