Zur Wahrung des Versicherungsschutzes muss man bestimmte Sicherheitsvorschriften beachten. Diese sind in den vertraglichen Bedingungen geregelt, wie z.B. dass die Versicherungsräumlichkeiten bei Verlassen stets versperrt werden müssen und vereinbarte Sicherungen anzuwenden sind. Bei länger als 72 Stunden unbewohnten Objekten sind die wasserführenden Leitungen abgesperrt zu halten. Jedenfalls ist jegliche Änderung oder Entfernung von vereinbarten Sicherungen meldepflichtig!