Versicherungslexikon
Abkürzungen und Definitionen von A - Z
Zinsgewinne
Werden in der Lebensversicherung durch gute Veranlagung der verwalteten Gelder über den garantierten Rechnungszins liegende Überschüsse erwirtschaftet, spricht man von Zinsgewinnen. Diese müssen in angemessener Höhe dem Versicherungsnehmer in Form der Gewinnbeteiligung weitergegeben werden.
Zukunftssicherung gemäß § 3 (1) Z 15 EStG 1988
Modell einer begünstigten betrieblichen Vorsorge, bei dem der Arbeitgeber bis € 300 pro Jahr lohnnebenkostenfrei in eine Kranken-, Unfall-, oder Lebensversicherung für alle oder eine bestimmte Gruppe von Mitarbeitern investieren kann. Für den Mitarbeiter ist diese Prämie lohnsteuerfrei und nach ASVG nicht beitragspflichtig. Die Auszahlung aus einer Lebensversicherung fließt dem Mitarbeiter steuerfrei zu. Die Zukunftssicherung ist sowohl als Gehaltserhöhung als auch als Gehaltsumwandlung mit Einverständnis der Mitarbeiter möglich.
Zukunftsvorsorge (Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemäß § 108 EStG)
Um den Aufbau einer Privatpension zu fördern, begünstigt der Staat Einzahlungen in eine Rentenversicherung. Die Auszahlung einer lebenslangen Rente ist bereits ab dem 40.Lebensjahr möglich, wenn der Vertrag mindestens zehn Jahre lang bespart wurde. Eine vorzeitige Auflösung ist nicht möglich. Die gesetzliche Veranlagungsstrategie sieht vor, dass der Aktienanteil (von bestimmten Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes) mindestens 40% betragen muss. Die Vorteile:
- Prämienförderung bis zu einer jährlichen Höchstsumme (zwischen 8,5% und 13,5%) (davon sind 5,5% fix + zusätzlich die jeweils gültige Bausparprämie)
- Keine Versicherungssteuer
- Kapitalgarantie bei Verrentung
- Einkommenssteuerfreiheit der Rente lebenslang
Zulassungsstelle
Die Anmeldung von Kraftfahrzeugen kann seit 1998 bei einer Zulassungsstelle einer Versicherungsgesellschaft erfolgen – Hat die Versicherung, bei der die Kfz- Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde keine Zulassungsstelle im Wohnbezirk, dann muss die Zulassungsstelle| eines anderen Versicherers die Zulassung übernehmen.
Zusatzversicherung
Es gibt 2 Arten von Zusatzversicherungen:
- Als zusätzliche Privatversicherung als Ergänzung/Erweiterung zur Sozialversicherung, wie etwa die Private Krankenversicherung, die als Zusatzversicherung zur Grundversorgung dient.
- Als Erweiterung eines Versicherungsvertrages um eine bestimmte Absicherung, wie etwa für den Fall einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, Pflegebedarf, des Ablebens oder eines Unfalles.
Zuwachsplan (dynamische Beitragserhöhung)
Dient der Sicherung der Kaufkraft der bei Vertragsbeginn vereinbarten Versicherungsleistung bei Personenversicherungen Im Unterschied zur Indexklausel wird hier ein fixer Prozentsatz vereinbart um welchen sich (ungebunden vom Verbraucherpreisindex) die Versicherungssumme und die Prämie jährlich erhöht (ohne neuerliche Gesundheitsprüfung).