Versicherungslexikon
Abkürzungen und Definitionen von A - Z
Sondermüll
ist gefährlicher Abfall (Problemstoffe, gefährlicher Abfall, kontaminiertes Erdreich) und bedarf einer speziellen Entsorgung. Besonders nach einem Brandschaden verursacht die Beseitigung von Sondermüll und kontaminiertem Brandschutt oft hohe Kosten. Diese Mehrkosten sollte man daher bei Abschluss einer Feuerversicherung (ev. auch bei Sturmversicherung) zusätzlich mitversichern.
Sparprämie
Die Prämie von Lebensversicherungen besteht aus einem Spar- und Risikoteil (sowie Kostenanteil) Die Sparprämie wird verzinslich angesammelt und bildet am Ende der Laufzeit die Erlebenssumme.
Sperrschein
bedeutet, dass ein Versicherungsvertrag zugunsten eines Dritten gesperrt (vinkuliert) wird. Dies geschieht meist im Zuge von Finanzierungen und betrifft meist die Feuerversicherung für das zu finanzierende Objekt sowie Lebensversicherungen als Absicherung für den Todesfall des Kreditnehmers.
Spitalgeld
kann man als Zusatzdeckung zu einer privaten Unfall- und Krankenversicherung beantragen. Für jeden Tag eines medizinisch notwendigen stationären Spitalsaufenthaltes erhält man einen fix vereinbarten Tagessatz.
Spitalskostenversicherung
deckt sämtliche Kosten eines Spitalsaufenthaltes (Behandlungs-, Operations-, Aufenthalts- und Verpflegungskosten) inklusive Transportkosten. Abschließbar ist diese Vorsorge als Ersatz einer Sozialversicherung für Nicht-Sozialversicherte oder aber als Erweiterung der Sozialversicherung für die Behandlung als Sonderklassepatient mit freier Krankenhaus- und Arztwahl.
Sprinkler-Leckageversicherung
Sprinkler sind selbsttätige Feuerlöschanlagen. Bei Gebäuden oder Betrieben, die mit einer solchen Sprinkleranlage ausgestattet sind, empfiehlt sich der Abschluss einer entsprechenden Versicherung. Gedeckt sind Schäden durch bestimmungswidriges Austreten von Wasser oder auf Wasser basierenden Flüssigkeiten aus solchen Anlagen.
Staatlich geförderte Zukunftsvorsorge (Pensionszusatzversicherung)
ist eine private Pensionsvorsorge mit laufender Beitragszahlung, die vom Staat gefördert wird: zu den einbezahlten Prämien wird eine staatliche Prämie zwischen 8,5% und 13,5% p.a. gewährt. Darüber hinaus ist diese Art der Vorsorge von der Versicherungssteuer befreit. Bei Pensionsantritt erhält die versicherte Person eine garantierte lebenslange, einkommenssteuerfreie Pension. Veranlagt werden die Beiträge zu mindestens 30% in vorwiegend heimischen Aktien oder in einen anderen Deckungsstock – wobei bei Auszahlung der Pensionsleistung jedenfalls eine Kapitalgarantie gewährt wird. Mit dem „Lebenszyklusmodell“ hat der Gesetzgeber ab 1.1.2010 die verpflichtende Aktienquote auf 30% herabgesetzt. Diese reduziert sich auf bis zu 15% , je näher der Versicherte sich seinem Pensionsantritt nähert. Ab dem vollendeten 45 Lebensjahr auf 25% und ab dem 55 Lebensjahr auf 15%. Die Mindestvertragsdauer beträgt 10 Jahre. Alle Personen, die in Österreich unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind und keine gesetzliche Alterspension beziehen, können diese begünstigte Vorsorge abschließen.
Sterbegeldversicherung
ist eine Art der Lebensversicherung, die bei Ableben für die Bestattungskosten aufkommt. Bei Ableben der versicherten Person wird die Versicherungssumme an eine bezugsberechtigte Person oder direkt an ein vereinbartes Bestattungsunternehmen überwiesen.
Sterbetafeln
werden vom Österreichischen Statistischen Zentralamt im 10-Jahres-Rhythmus erstellt und dienen den Versicherungsunternehmen zur Kalkulation der Lebenserwartung. Neben dem Rechnungszins sind die Sterbetafeln wichtige Grundlage für die Prämienberechnung von Lebensversicherungen. Daraus ergibt sich wiederum die Renten- bzw. Kapitalleistung am Ende der Laufzeit. Derzeit werden die Sterbetafeln aus 2001 verwendet.
Steuerliche Absetzbarkeit
Prämien für private Unfall-, Kranken- und Lebensversicherungen können im Rahmen der Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden (Limit 25% der geleisteten Prämien bis max. € 2.900 pro Person pro Jahr) Betriebliche Versicherung können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden – bei betrieblichen Lebensversicherung ist das Deckungskapital jedoch zu aktivieren.
Stichtagsversicherung
Begriff aus der Sachversicherung. Unterliegt der versicherte Warenwert starken jährlichen Schwankungen, so meldet der Versicherungsnehmer periodisch den aktuellen Wert an den Versicherer. Die Prämienabrechnung erfolgt zeitanteilig entsprechend den gemeldeten Werten.
Stilllegung
im Kfz-Bereich: bei Rücklegung der Kennzeichen für eine bestimmte Zeit (z.B. bei Motorrädern während der Wintermonate) kann man bei manchen Versicherern Prämien sparen. Es sind jedoch bestimmte Hinterlegungsfristen zu beachten! in der Lebensversicherung: Aussetzung der Prämienzahlung durch Stilllegung des Vertrages für einen bestimmten Zeitraum, wie etwa bei Arbeitslosigkeit, Zeit beim Bundesheer oder während der Karenzzeit.
Storno
ist die Beendigung eines Versicherungsvertrages. Eine vorzeitige Stornierung von Lebensversicherungen ist meist mit Nachteilen verbunden, in der Sachversicherung kann es zur Nachverrechnung von gewährten Dauerrabatten kommen.
Stundung
ist eine Vereinbarung mit dem Versicherer über einen Aufschub der Prämienzahlung ohne Verlust des Versicherungsschutzes.
Sturmversicherung (Elementarschadenversicherung)
Versichert ist die Beschädigung, Zerstörung oder das Abhandenkommen der versicherten Sachen durch Sturm (ab 60 km/h), Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch sowie die unvermeidliche Folge aus einem solchen Ereignis, wie etwa Eindringen von Niederschlagswasser. Nur gegen zusätzliche Vereinbarung mitversichert sind Schäden an Verglasungen.
SVS/RVS Speditions-Versicherungs-Schein / Rollfuhr-Versicherungs-Schein
Spediteure sind gemäß §39 Allgemeine Österreichische Spediteurbedingungen (AÖSp) verpflichtet, für Schäden, die dem Auftraggeber durch die Tätigkeit des Spediteurs erwachsen können, eine Versicherung abzuschließen, deren Kosten der Auftraggeber zu tragen hat. Dabei gelten gesetzliche Höchsthaftungssummen, die pro Kilogramm des beförderten Gutes gelten und limitiert sind (dzt. maximal € 1.090,– pro Sachschadensfall). Der Auftraggeber kann diese Versicherung schriftlich ablehnen (erklärt sich als “Verbotskunde”) und selbst eine seinen Bedürfnissen entsprechende Transportversicherung abschließen.
Taggeldversicherung
- Krankenhaustagegeld: dient zur finanziellen Absicherung erhöhter Belastungen wie Selbstbehaltsbeträge, Verdienstentgang, Kinderbetreuung, Versorgung von Haustieren eines Krankenhausaufenthaltes durch Auszahlung eines vereinbarten Betrages pro Tag des Spitalsaufenthaltes.
- Krankentaggeld: leistet bei Krankheit oder Unfall pro Tag eine im Vertrag vereinbarte Entschädigung für den Verdienstausfall bzw. Gewinnentgang von Selbstständigen oder Freiberuflern.
Tarif
“Preisliste” der Versicherer. Im Tarif sind die Annahmerichtlinien sowie die Prämien für ein durchschnittliches Risiko festgesetzt. Weicht das zu versichernde Risiko von der Norm ab, so wird die Prämie entweder rabattiert oder aber um einen Zuschlag erhöht.
Tätigkeitsschaden
Schäden an Sachen, die bei oder infolge ihrer Benützung, Beförderung, Bearbeitung oder einer sonstigen Tätigkeit an oder mit ihnen entstehen, sind grundsätzlich von der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen und können nur durch Vereinbarung gegen Mehrprämie versichert werden.
Taxe
Begriff in der Boots- und Yachtkaskoversicherung und bei der Versicherung von Kunst- und Sammlerobjekten: als Versicherungswert kann ein bestimmter Betrag (feste Taxe) vereinbart werden. Damit wird der Einwand einer Unterversicherung ausgeschlossen und im Totalschaden der vereinbarte und dokumentierte Wert geleistet (es sei denn die Taxe ist erheblich höher als der tatsächliche Versicherungswert).Begriff in der Betriebsunterbrechungsversicherung: die Versicherungsleistung wird ohne Nachweis des tatsächlich entgangenen Deckungsbeitrages (zu einer festen Taxe) pro Ausfallstag erbracht. Taxevereinbarungen sind von den Versicherern summenmäßig limitiert.
Technischer Beginn
Beginn des prämienbelasteten Zeitraumes laut Antrag bzw. Polizze. (zu unterscheiden vom vertraglichen (materiellen) Beginn, das ist der Zeitpunkt, von dem an die Leistungspflicht des Versicherers beginnt (nach Zahlung der Erstprämie und gegebenenfalls nach Ablauf einer Wartezeit).
Teilauszahlung
Lebensversicherung können auch mit Teilauszahlungsvereinbarungen abgeschlossen werden. Zu festen Terminen oder in bestimmten flexiblen Zeiten werden Teile der Gesamtleistung ausbezahlt.
Teilentschädigung
In der Sachversicherung wird bei gänzlicher Zerstörung bzw. Abhandenkommen der versicherten Sache- solange die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung nicht sicher gestellt ist – vorerst eine Teilentschädigung geleistet (wenn Ursache und Höhe des Schadens festgestellt sind). Sobald der Nachweis über die Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung erbracht ist, wird die Differenz zum Neuwert geleistet.
Teilhabersicherung
Ablebensversicherung, die zur finanziellen Absicherung von Personengesellschaften bei Ableben eines Teilhabers dient.
Teilkasko (Elementarkasko)
deckt Elementarschäden (Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Hochwasser, Überschwemmungen, Lawinen), Brand, Blitzschlag, Explosion sowie Diebstahl, Raub oder unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen und Berührung mit Haarwild auf öffentlichen Straßen. Nur aufgrund besonderer Vereinbarung sind Glasbruch, Kleingläser, Kollision mit Tieren aller Art, Schäden durch Tierbiss (Marderschäden) und Schäden durch Kollision mit unbekannten Fahrzeugen (Parkschäden) und mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen (Vandalismus) mitversichert.
Teilschaden
bedeutet die teilweise Beschädigung oder Zerstörung der versicherten Sache – ersetzt werden die Kosten der Wiederherstellung (Reparaturkosten) und eine allfällige Wertminderung, höchstens jedoch der Versicherungswert unmittelbar vor Eintritt des Schadens.
Teilungsabkommen
sind Vereinbarungen zwischen Versicherungen untereinander und Versicherern und Sozialversicherungen zur Teilung von Schadensleistungen – wie z.B. das Abkommen zwischen KFZ Haftpflicht- und Kaskoversicherer, wonach bei einem Schaden – ungebunden von der Verschuldensfrage – die Kaskoversicherung einen Teil des Schadens übernimmt. Entschädigungsleistungen aufgrund des Teilungsabkommens führen nicht zu einer Schadensbelastung des Vertrages (Kein Einfluss auf Bonus/Malussystem)
Terme Fix-Versicherung
Kapitalversicherung mit festem Auszahlungstermin, d.h. die Auszahlung erfolgt zu einem bei Vertragsabschluss festgelegten Termin. Bei Ableben der versicherten Person entfällt die Prämienzahlung bis zum Vertragsablauf. Die Term-Fix Versicherung wird meist als Aussteuer- oder Ausbildungsvorsorge der Kinder abgeschlossen.
Tierhalter-Haftpflicht
Als Halter von Tieren haftet man für Personen- und Sachschäden, die das Tier verursacht. Eine passende Tierhalterhaftpflicht, wie etwa für Hunde oder Pferde deckt solche Schäden oder wehrt ungerechtfertige Ansprüche Dritter ab. Für Katzen und Kleintiere ist eine diesbezügliche Haftpflicht nicht erforderlich sie sind in der Privathaftpflicht mitversichert.
Todesfall-Versicherung (Risikoversicherung)
bietet eine Absicherung bei Tod der versicherten Person. Stirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit, so wird die vereinbarte Leistung fällig. Reine Todesfallversicherungen enthalten keinen Sparanteil, sodass kein Kapital angespart wird; solche Versicherungen dienen der Absicherung von Hinterbliebenen oder von Finanzierungen.
Totalschaden
Übersteigen die Reparaturkosten (zuzüglich Restwerte) der versicherten Sache dessen Wiederbeschaffungswert, so spricht man von einem Totalschaden. Bei Wiederbeschaffung der versicherten Sache wird der Neuwert ersetzt, in der KFZ-Versicherung und Haftpflichtversicherung stets lediglich der Zeitwert.
Transportversicherung
Ist die älteste Versicherungssparte der Menschheit (seit ca 2000 vor Christus) Die Warentransportversicherung bietet – ungebunden von der Haftung des Transporteurs – Schutz vor Risiken, denen die transportierten Güter während Transporten, Reisen, Aufenthalten und Zwischenlagerungen ausgesetzt sind wie etwa Beschädigung oder Zerstörung durch Elementarereignisse, wie Brand, Blitzschlag, Explosion. Erdbeben, Naturkatastrophen sowie Transportmittelunfall. Zusätzlich kann man Schäden durch Diebstahl, Beraubung oder Vernässung versichern. Weiters schützt die Kaskoversicherung das Transportmittel selbst (sofern wasser- bzw. schienengebunden). Weitere Zweige der Transportversicherung sind die Reisegepäck-, Ausstellungs-, Reiselager-, Musterkollektions-, Musikinstrumenten-, und Valoren- und Werkverkehrsversicherung sowie die Versicherung für Umzugsgut.
Überbrückungsklausel
dient zur Überbrückung von finanziellen Engpässen wie etwa bei Arbeitslosigkeit bei Lebensversicherungen. Bei Vereinbarung dieser Klausel bleibt trotz verminderter Prämienzahlung der Versicherungsschutz über einen bestimmten Zeitraum aufrecht.
Überschussbeteiligung
Bei Lebensversicherungen ist der Versicherungsnehmer an den Überschüssen (Gewinnen) beteiligt, die der Versicherer über die Garantieverzinsung hinaus erwirtschaftet. Diese Überschüsse können aus Zinsgewinnen, aus der Reduzierung von Kosten (Kostengewinne) oder aus einem günstigeren Sterblichkeitsverlauf (Sterblichkeitsgewinn) entstehen. Die Verrechnung der Überschüsse kann auf verschiedene Arten erfolgen: sie werden verzinslich angesammelt und dem Vertrag gutgeschrieben, sie werden zur Reduktion der Versicherungsprämie (Beitragsverrechnung) verwendet oder als Bonus in eine zusätzliche (prämienfreie) Versicherungssumme investiert. Da die Überschüsse von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängig sind, sind Angaben über zukünftige Gewinnbeteiligungen stets unverbindlich.
Überschwemmung
Schäden an Gebäuden und deren Inventar durch Überschwemmung, Hochwasser, Witterungsniederschläge und Kanalrückstau (Naturkatastrophen) werden von den Versicherungen in verschiedenen Deckungsvarianten angeboten – jedoch stets nur mit bestimmten Höchstentschädigungsgrenzen. Bei hochwassergefährdeten Risiken sollten Sie daher die Beratung eines ungebundenen Versicherungsberaters in Anspruch nehmen.
Übersicherung
bedeutet, dass die Versicherungssumme höher ist als der tatsächliche Wert der versicherten Sachen. Aufgrund des Bereicherungsverbotes in der Sachversicherung muss der Versicherer im Schadensfall nur den tatsächlichen Wert ersetzen.
Überspannungsschäden
treten meist durch die mittelbare Einwirkung eines Blitzschlages auf und verursachen Schäden an elektrischen und elektronischen Geräten. Solche Schäden können mit einer Elektronik- oder E-Geräteversicherung abgedeckt werden.
Umtauschrecht
Bei Ablebensversicherungen kann man vereinbaren, dass diese in eine Kapitalversicherung ohne neuerliche Gesundheitsprüfung umgewandelt werden können.
Umwelthaftung
Umweltstörung ist die Beeinträchtigung der Beschaffenheit von Luft, Erdreich und Gewässern durch Immissionen. Im Rahmen der Haftpflichtversicherung kann man Schadenersatzverpflichtungen für Sachschäden aus Umweltstörungen, einschließlich des Schadens an Erdreich und Gewässern versichern, sofern solche Schäden durch einen plötzlichen, unvorhersehbaren Vorfall ausgelöst werden.
Unanfechtbarkeitsklausel
wird in der Lebensversicherung angewendet und bedeutet, dass die Leistungspflicht des Versicherers auch bei Selbstmord und bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen bleibt. Diese Klausel wird meist bei Verpfändung oder Abtretung von Lebensversicherungen an Banken angewandt.
Unfall
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Als Unfall gelten auch folgende Ereignisse: Verrenkungen von Gliedern sowie Zerrungen und Zerreißungen von an Gliedmaßen und an der Wirbelsäule befindlichen Muskeln, Sehnen, Bändern und Kapseln sowie Meniskusverletzungen. (Gemäß Musterbedingungen Unfall VVO)
Unfallbarkeit
Begriff aus der betrieblichen Altersversorgung und bedeutet, dass Ansprüche des Arbeitnehmers in Höhe der versicherungsmäßigen Anwartschaften nicht mehr verfallen können, auch wenn er das Unternehmen verlässt.
Unfallinvalidität
bedeutet, dass die versicherte Person durch einen Unfall dauerhaft in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist. Beachten Sie die unverzügliche Meldefrist nach einem Unfall – die Invalidität muss dann innerhalb eines Jahres nach dem Unfall festgestellt und bei der Unfallversicherung geltend gemacht werden. Die Versicherungsleistung wird nach dem Grad der Invalidität und der vereinbarten Versicherungssumme bemessen.
Unfallkosten
dazu zählen Heil-, Bergungs- und Rückholkosten, die bis zur vereinbarten Summe nach einem Unfall ersetzt werden (sofern die Sozialversicherung hierfür nicht aufkommt). Heilkosten sind die Aufwendungen, die zur Behebung von Unfallfolgen notwendig sind (Erstanschaffung von Prothesen, Zahnersatz etc.), Bergungskosten fallen an bei Suche, Bergung und Transport des unverletzt, verletzt oder tot geborgenen Versicherten. Rückholkosten werden erbracht, wenn der Verletzte von der Unfallstelle bzw. vom dem Unfallort nächstgelegenem Spital an seinen Wohnort bzw. das seinem Wohnort nächstgelegene Spital transportiert wird. Bei Tod des Versicherten durch einen Unfall werden die Kosten der Überführung bezahlt.
Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung bietet nur bei Folgen von Arbeitsunfällen eine finanzielle Unterstützung – diese reicht oftmals nicht aus. Eine private Absicherung ist preiswert und sollte daher für jeden von uns selbstverständlich sein. Sie bietet Schutz vor den finanziellen Folgen eines Unfalles weltweit und rund um die Uhr (für Beruf, Freizeit, Verkehr, Haushalt, Sport). Folgende Leistungen können versichert werden: Finanzielle Absicherung des Lebensstandards bei dauernder Invalidität (in Form einer Kapital- oder Rentenleistung), Unfalltod, Spitalgeld oder Taggeld nach Unfall sowie Unfallkosten (Heil-, Bergungs- und Rückholkosten). Die Mitversicherung entgeltlicher Sportausübung bzw. gefährlicher Sportarten (z.B. Wettbewerbe, Fallschirmspringen, Benützung von Luftfahrgeräten, Tiefseetauchen etc.) wird von manchen Versicherern gegen Mehrprämien angeboten.
Unfallzusatzversicherung
Zusätzlicher Schutz für die Folgen eines Unfalles in einer Lebensversicherung. So kann etwa vereinbart werden, dass bei Unfalltod die doppelte Versicherungssumme ausbezahlt wird oder bei dauernder Invalidität – entsprechend dem Grad der festgestellten Invalidität – ein vereinbarter Betrag fällig wird. Die versicherbaren Leistungen sind von der Versicherungssumme der Lebensversicherung abhängig und daher limitiert.
Unterjährigkeitszuschlag
grundsätzlich sind Versicherungsprämien jährlich im Vorhinein zu entrichten. Man kann eine halb-, vierteljährliche oder monatliche Ratenzahlung vereinbaren (Mindestprämien sind zu beachten) – hierfür kann der Versicherer Zuschläge zwischen zwei und sechs Prozent verlangen. Hinweis: eine monatliche Zahlung von KFZ-Versicherungen ist nicht zu empfehlen, da die darin enthaltene motorbezogene Steuer um 10% höher ist, als bei jährlicher Zahlung.
Unterversicherung
liegt vor, wenn die Versicherungssumme geringer ist als der tatsächliche Wert der versicherten Sache. Im Schadensfall wird daher die Leistung entsprechend gekürzt. Beispiel: die Versicherungssumme einer Haushaltsversicherung beträgt € 50.000, der tatsächliche Wert des Wohnungsinhaltes ist jedoch € 100.000. Bei einem Einbruchdiebstahl entsteht ein Schaden von € 20.000,– – der Versicherer erbringt lediglich eine Leistung von € 10.000,–, da eine 50%ige Unterversicherung vorliegt. Formel für Entschädigungsleistung = Schaden x Versicherungssumme tatsächlicher Wert Versichern Sie unbedingt stets den korrekten Wert um Probleme im Schadenfall zu verhindern!
Unterversicherungsverzicht
bedeutet, dass der Versicherer im Schadensfall auf eine Leistungsverkürzung wegen zu geringer Versicherungssumme verzichtet (Versicherung auf Erstes Risiko). Diese Vereinbarung wird hauptsächlich bei Eigenheim- und Haushaltsversicherungen getroffen, sofern die Versicherungssummen nach der Wohnnutzfläche bzw. der bebauten Fläche des Eigenheimes unter Berücksichtigung der Geschosse und der Ausstattung ermittelt wird.
Unverischerbare Personen
Betreffend Unfallversicherung sind Personen, die dauernd vollständig arbeitsunfähig oder von schweren Nervenleiden befallen sind sowie Geisteskranke unversicherbar und trotz Prämienzahlung nicht versichert,. In der Lebensversicherung sind im Grunde fast alle Personen versicherbar – die wenigen Ausnahmen sind meist durch schwere Krankheit oder Höchstalter begründet. Einschränkungen können durch besondere Gefahren im Beruf oder sportliche Betätigung bedingt sein.