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Versicherungslexikon

Versicherungslexikon

Abkürzungen und Definitionen von A - Z

Rentenwahlrecht

Kapitallebensversicherungen enthalten meist ein Rentenwahlrecht, das heißt, man kann sich die Leistung anstelle einer einmaligen Kapitalauszahlung am Ende der Laufzeit als lebenslange Rente auszahlen lassen. Neben dem zur Verfügung stehenden Kapital richtet sich die Rentenhöhe nach dem Alter der bezugsberechtigten Person bei Rentenbeginn und den gültigen Berechnungsgrundlagen.

Repräsentantenhaftung

Der Versicherungsnehmer haftet für seine Repräsentanten (mit Vertretungs- oder ähnlicher Befugnis wie z.B. Prokuristen, Handlungsbevollmächtigen usw.) wie für sein eigenes Verhalten.

Restschuldversicherung

ist eine spezielle Ablebensversicherung, die meist zur Absicherung von Finanzierungen abgeschlossen wird. Die Versicherungssumme fällt im selben Verhältnis wie die Kreditsumme – im Ablebensfall der versicherten Person wird mit der Versicherungssumme die noch offene Kreditsumme getilgt.

Restwert

stellt den momentanen Wert eines Fahrzeuges dar und orientiert sich am Eurotax- Gebrauchtwagen-Index. Im Schadensfall ist der Restwert mitentscheidend für die Entschädigungsleistung.

Retrozession

ist die Bezeichnung für die Rückversicherung von besonders großen Risiken von einem Rückversicherer bei einem oder mehreren Versicherungsunternehmen.

Rettungspflicht

im Schadensfall hat der Versicherungsnehmer die Schadensminderungs- und Rettungspflicht (Personenschutz steht stets vor Sachschutz) und die Weisungen des Versicherers sind zu befolgen – bei Verletzung ist der Versicherer leistungsfrei.

Richtlinie (EU-Richtlinie)

Rechtsakte der EU, die der Vereinheitlichung diverser Geschäftsgebarungen, Verordnungen und Regelungen innerhalb der Mitgliedsstaaten dienen. Sie sind hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich, überlassen jedoch den innerstaatlichen Stellen der Mitgliedsländer Form und Mittel der Umsetzung in nationales Recht.

Risiko

ist die Möglichkeit, dass ein Versicherungsfall eintritt, daher spricht man auch von “versicherter Gefahr”. Die Einschätzung des Risikos (Schadensstatistiken und Gesetz der großen Zahl) stellt die Grundlage für die Prämienberechnung in der Schadenversicherung dar. In der Personenversicherung werden zur Einschätzung des Risikos Sterbetafeln herangezogen.

Risikoanalyse

dient der Erfassung und Dokumentation der vorhandenen und potentiellen, zukünftigen Risiken anhand objektiver Kriterien unter Zuhilfenahme diverser Checklisten, Unterlagen oder Risikobesichtigung (Erstellung von Gutachten). Durch die Risikoanalyse des Versicherungsberaters kann der Versicherungsnehmer Maßnahmen zur Minimierung oder Eliminierung eines oder mehrerer Risken treffen, entscheiden, welche Risiken er selbst tragen kann und ein optimaler Versicherungsschutz für die verbleibenden Risiken gefunden werden.

Risikoausschluss

Ausschluss bestimmter Gefahren vom Versicherungsschutz mit dem Ziel, kalkulierbare Risiken zu ermöglichen und eine vernünftige Prämiengestaltung bieten zu können. Im Allgemeinen sind daher schwer einzuschätzende Risiken, wie etwa Kriegsereignisse, innere Unruhen, schwere Naturkatastrophen (z.B. Erdbeben, Lawinen), Radioaktivität ausgeschlossen. Im Besonderen gelten Risikoausschlüsse für das jeweilige Risiko, wie etwa die Ausübung gefährlicher Sportarten in der Unfallversicherung oder Wettfahrten in der KFZ-Versicherung. Individuelle Risikoausschlüsse kann der Versicherer z.B. bei Vorerkrankungen in der Krankenversicherung vereinbaren.

Risikoprämie

ist der Teil der Prämie, der nach Abzug der Kosten zur Deckung der voraussichtlichen Schadensaufwendungen verwendet wird.

Risikoprüfung

Vor Annahme eines Antrages prüft der Versicherer, ob ein normales oder erhöhtes Risiko vorliegt. Anhand verschiedener Kriterien (Gesundheitszustand, Vorerkrankungen, persönlichen Risiken durch Beruf, Hobby oder Sport, wirtschaftliche Situation des Antragstellers) entscheidet der Versicherer über die Annahme oder Ablehnung des Antrages bzw. über eine Annahme mit entsprechenden Risikozuschlägen.

Risikoversicherung (Ablebensversicherung)

ist eine Lebensversicherung, die ausschließlich der Absicherung für den Todesfall dient – die Versicherungssumme wird bei Ableben der versicherten Person an die Begünstigten ausbezahlt. Sie ist die häufigste Form zur Absicherung von Finanzierungen. Bei Ableben des Kreditnehmers wird die Schuld getilgt und die Erben haben keine weiteren Belastungen zu tragen. Bei Abschluss kann man ein Umwandlungsrecht in eine kapitalbildende Lebensversicherung ohne neuerliche Gesundheitsprüfung vereinbaren.

Risikozusatzversicherung

Ist eine zusätzliche, über die tariflich errechnete Summe einer Kapitallebensversicherung hinausgehende vereinbarte Todesfallsumme, die als Zusatztarif im Vertrag dokumentiert wird.

Risikozuschlag

Zum Ausgleich von erhöhten Risiken verlangt der Versicherer im Einzelfall Prämienzuschläge zum Normaltarif z.B. bei Ausübung von gefährlichen Berufen oder Sportarten in der Unfallversicherung oder aber bei Vorliegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen in der Kranken-, Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung.

Risikozwischenversicherung

Bei Lebensversicherungen kann auf Antrag für die Dauer von ein bis zwei Jahren der Sparanteil der Prämie ausgesetzt werden – nur die Prämie für den verbleibenden Todesfallschutz wird bezahlt.

Risk-Management

heißt, Gefahrenquellen rechtzeitig erkennen, bewerten, erfassen sowie die Handlungsalternativen prüfen (vermeiden, minimieren, begrenzen, selbst tragen oder auslagern). Bestimmte Risiken kann man an einen Versicherer abwälzen (z.B. sich gegen finanzielle Auswirkungen eines Schadensfalles absichern = versichern). Riskmanagement bedarf aber auch der permanenten Überwachung und Sicherung.

Rohbauversicherung

bietet kostenlosen Versicherungsschutz (mit gleichzeitiger Beantragung der zukünftigen Eigenheimversicherung) für den Rohbau gegen Schäden durch Feuer und Sturm (Versicherungsschutz besteht ab dem Zeitpunkt, an dem das Gebäude vollständig geschlossen ist) sowie Gebäude- und Grundstückshaftpflicht – er endet mit Bezugsfertigstellung des Gebäudes.

Rückdatierung

Ist eine Zurückverlegung des technischen Beginns hauptsächlich bei Lebensversicherungen, um ein früheres Eintrittsalter und somit eine günstigere Prämie oder aber eine kürzere Laufzeit zu erreichen.

Rückdeckungsversicherung

dient zur Absicherung einer Leistungszusage des Unternehmens an den Mitarbeiter. Mittels einer Rückdeckungsversicherung finanziert das Unternehmen die Zusage, beispielsweise einer lebenslangen Firmenpension.

Rückgewähr

Begriff aus der Rentenversicherung. Bei Ableben des Versicherten während der Rentenzahlungsphase wird das nicht verbrauchte Kapital an die Hinterbliebenen rückgewährt.

Rückholkosten

sind die Kosten eines ärztlich empfohlenen Verletzten- oder Krankentransportes von der Unfallstelle bzw. dem Krankenhaus an seinen Wohnort bzw. dem seinen Wohnort nahe gelegenen Krankenhaus. Bei Ableben werden auch die Überführungskosten übernommen. Diese Kosten sind im Rahmen einer Unfall- oder Krankenversicherung mitversicherbar.

Rückkaufwert

ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer bei vorzeitiger Kündigung einer Lebensversicherung rückerstattet erhält. Er ergibt sich aus dem Deckungskapital abzüglich Kosten (für Vertragserrichtung und –verwaltung, Versicherungssteuer und den Risikokosten bei Er- Ablebenstarifen). Ein vorzeitiger Rückkauf einer Lebensversicherung ist –vor allem in den ersten Jahren – immer mit Nachteilen verbunden.

Rücktritt

ist die Auflösung des Versicherungsvertrages rückwirkend ab Beginn. Ein befristetes Rücktrittsrecht besteht für den Versicherungsnehmer, wenn keine Versicherungsbedingungen oder Informationen über die Prämie vor Unterfertigung des Antrages oder eine Antragsdurchschrift ausgefolgt wurden. Für Konsumenten besteht ein befristetes Rücktrittsrecht, wenn der Vertrag auf Betreiben des Versicherers und außerhalb von dessen Geschäftslokal zu Stande gekommen ist. Der Versicherer kann bei Zahlungsverzug der Erstprämie vom Vertrag zurücktreten sowie bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht.

Rückversicherer

ist der Versicherer des Erstversicherers und wird in Anspruch genommen, wenn das zu übernehmende Risiko für einen Versicherer zu groß ist. Im Gegensatz zum Mitversicherer ist der Rückversicherer dem Versicherungsnehmer nicht bekannt.

Rückwärtsdeckung

bei bestimmten Risiken wie etwa Vermögensschadenhaftpflicht- oder Rechtsschutzversicherungen kann man vereinbaren, dass Deckung gewährt wird für Versicherungsfälle, die bereits vor Vertragsabschluss verursacht wurden (z.B. für einen Zeitraum von 2 Jahren). Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind jedenfalls bereits bekannte gewordene Schadensfälle.

Ruhen des Vertrages

Für bestimmte Dauer (z.B. 6 Monate in der KFZ-Versicherung, wenn die Kennzeichen bei der Zulassungsstelle hinterlegt werden) kann man das Ruhen eines Versicherungsvertrages beantragen – so zB. bei Arbeitslosigkeit oder wenn die versicherte Person militärische Dienste leistet. Während dieser Zeit besteht kein Versicherungsschutz und muss keine Prämie geleistet werden.

Sachversicherung

leistet Ersatz bei Zerstörung, Abhandenkommen oder Beschädigung der versicherten Sachen. Die wichtigsten Sachversicherungen sind Gebäude- und Haushaltsversicherungen sowie industrielle und gewerbliche Feuerversicherungen.

Sachverständigenverfahren

Bei Unstimmigkeiten im Schadensfall kann jeder Vertragspartner einen Sachverständigen zur Feststellung von Ursache und Höhe des Schadens beauftragen. Beide Sachverständige wählen einen dritten als Obmann – dieser entscheidet über strittige Punkte bzw. Abweichungen der beiden Gutachten. Grundsätzlich sind die Gutachten der Sachverständigen verbindlich und Grundlage für die Entschädigung.

Schadenfallkündigung

Nach Eintritt eines Schadensfalles in der Feuer-, Hagel- und Haftpflichtversicherung kann sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer den Vertrag unter Beachtung bestimmter Fristen kündigen (paritätisches Kündigungsrecht).

Schadenfreiheitsrabatt

wird von Versicherern bei schadensfreiem Verlauf und meist entsprechender Vertragsdauer gewährt z.B. in der Kaskoversicherung.

Schadenminderungspflicht

ist eine Obliegenheit des Versicherungsnehmers – er muss alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um einen Schaden abzuwehren bzw. so gering wie möglich zu halten – dabei sind die Weisungen des Versicherers zu befolgen. Die diesbezüglichen Aufwendungen (auch erfolglose) hat der Versicherer zu ersetzen.

Schadenquote

sind die vom Versicherer erbrachten Leistungen im Verhältnis zu den Prämieneinnahmen (in Prozent ausgedrückt) und stellen ein Parameter für die Preispolitik der Versicherer dar.

Schadenrückstellung

für bereits eingetretene aber noch nicht abgewickelte Schäden bilden Versicherer Rückstellungen.

Schadensmeldung

Bei Eintritt eines Schadensfalles muss unverzüglich eine Schadensmeldung an den Versicherer erfolgen (in der Regel innerhalb von 3 Tagen). Sie sollte die wichtigsten Informationen über den Hergang, Ursache und Ausmaß enthalten. Befolgen Sie unbedingt die Weisungen des Versicherers. Bei Haftpflichtschäden geben Sie dem geschädigtem Dritten gegenüber kein Schuldbekenntnis ab, sondern überlassen die Prüfung dem Versicherer. Bei Personenschäden, bei Feuer, Einbruchdiebstahl und Beraubung, Parkschaden, Wildschäden, Fahrerflucht und Vandalismus an Ihrem KFZ verständigen Sie sofort die Polizei.

Schlüsselpersonenversicherung (Keyman-Versicherung)

Ist eine Ablebensversicherung oder Unfallvorsorge, die ein Unternehmen für verantwortlich leitende Personen (Mitarbeiter in Schlüsselpositionen) abschließt, um bei Invalidität oder Ableben den finanziellen Fortbestand des Unternehmens zu sichern.

Schlussgewinn

bedeutet, dass Teile der Gewinnbeteiligung bei Lebensversicherungen nicht laufend, sondern erst am Ende der Laufzeit dem Vertrag gutgeschrieben werden.

Schmerzensgeld

ist die Ablöse in Geld für körperliche oder seelische Verletzungen. Der Geschädigte kann für solche Beeinträchtigungen eine entsprechende Entschädigung verlangen.

Schweigepflicht-Entbindungsklausel

Am Versicherungsantrag von Personenversicherungen integrierte Klausel – durch die Unterschrift des Versicherungsnehmers entbindet dieser Ärzte und Sozialversicherungsträger von der ärztlichen Schweigepflicht, um damit dem Versicherer die Auskunftseinholung über den Gesundheitszustand und eventuelle Vorerkrankungen zu ermöglichen bzw. die Todesfallursache im Leistungsfall zu ermitteln.

Schwere Erkrankung (Dread Disease)

Es handelt sich hierbei um eine erweiterte Form der Lebensversicherung: die Versicherungsleistung wird bereits bei ausgewählten Erkrankungen wie Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, Multiple Sklerose, Alzheimer oder Parkinsonsche Krankheit erbracht.

Sekundärmarktrendite

Zur Berechnung des Garantiezinses in der Lebensversicherung wird die Sekundärmarktrendite der jeweils letzten zehn Jahre, vermindert um einen Sicherheitsabschlag herangezogen.

Selbstbehalt

bedeutet, dass der Versicherungsnehmer einen Teil des Schadens selbst zu tragen hat (einen bestimmten Betrag oder Prozentsatz des Schadens). Liegt die Schadenhöhe unter dem Selbstbehalt, so erbringt der Versicherer keine Leistung. Durch die Vereinbarung von Selbstbehalten kann man eine Prämienreduktion erreichen. Bei Kasko- und bestimmten Haftpflichtversicherungen werden grundsätzlich Selbstbehalte im Schadensfall vorgeschrieben.

Selbstmord

Bei Selbstmord der versicherten Person wird in der Lebensversicherung nicht die Versicherungssumme, sondern lediglich das Deckungskapital ausbezahlt (Ausnahme: wenn die Tat in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen wurde, wird die volle Leistung erbracht). Viele Versicherer leisten die volle Versicherungssumme bei Selbstmord, wenn der Abschluss der Versicherung zumindest drei Jahre zurück liegt oder aber bei Vereinbarung der sog. Unanfechtbarkeitsklausel ohne Wartezeit.

Sengschaden

entsteht durch Hitzeeinwirkung ohne Flammenbildung (z.B. durch Glut, Heizkörper, Bügeleisen) und ist in der Feuerversicherung nicht gedeckt.

Sicherheitsvorschriften

Zur Wahrung des Versicherungsschutzes muss man bestimmte Sicherheitsvorschriften beachten. Diese sind in den vertraglichen Bedingungen geregelt, wie z.B. dass die Versicherungsräumlichkeiten bei Verlassen stets versperrt werden müssen und vereinbarte Sicherungen anzuwenden sind. Bei länger als 72 Stunden unbewohnten Objekten sind die wasserführenden Leitungen abgesperrt zu halten. Jedenfalls ist jegliche Änderung oder Entfernung von vereinbarten Sicherungen meldepflichtig!

Skadenz (Hauptfälligkeit)

ist das Datum der Fälligkeit der Prämienzahlung für die vereinbarte Versicherungsperiode.

Sofortrente

Mit einer einmaligen Kapitalzahlung (Einmalerlag) in eine Lebensversicherung kann man eine sofort beginnende lebenslange oder zeitlich begrenzte Rentenzahlung vereinbaren.

Solvabilität

ist die Eigenmittelausstattung eines Versicherungsunternehmens

Solvency II

Zukünftige Eigenkapital-Richtlinie (Umsetzung 2008 geplant), die Eigenkapitalausstattung und Risikomanagement von Versicherungsgesellschaften im Bereich Lebensversicherung streng überwachen wird. Darüber hinaus soll damit mehr Transparenz und Vergleichbarkeit am Markt geschaffen werden.

Sonderausgaben

sind im §18 Einkommenssteuergesetz geregelt. Es handelt sich um bestimmte Aufwändungen – Prämien für Lebens-, Unfall-, Krankenversicherungen, Aufwändungen zur Wohnraumbeschaffung, Sanierung von Wohnraum sowie Kauf von jungen Aktien und Genussscheinen – die von den Einkünften abgezogen werden können und somit die Steuerbelastung reduzieren. Der Höchstbetrag beträgt € 2.920,– p.a. (für Alleinverdiener zusätzlich € 2.920,- und zusätzlich € 1.460,– ab drei Kindern), ein Viertel der bis zu diesem Höchstbetrag geltend gemachten Aufwändungen (abzgl. Pauschale von € 60,–p.a. für alle Steuerpflichtigen) kann steuerlich geltend gemacht werden. Ab einem Jahresgesamteinkommen von € 36.500,– vermindert sich die Absetzbarkeit und entfällt ab € 50.900,– Jahresgesamteinkommen gänzlich. Hinweis: Prämien für Lebensversicherungen sind nur dann als Sonderausgaben absetzbar, wenn bei Ablauf eine lebenslange Rentenzahlung vereinbart wurde (bei Kapitalauszahlung erfolgt eine Nachversteuerung!)

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