Versicherungslexikon
Abkürzungen und Definitionen von A - Z
Einlösungsfrist
nennt man die Frist von 14 Tagen bis zur Bezahlung der Erstprämie. Erst mit Einlangen der Prämie beim Versicherer besteht Versicherungsschutz. Bei Zahlungsverzug laufen Verzugszinsen und der Versicherer ist im Schadensfall leistungsfrei und kann vom Vertrag zurücktreten.
Einmalerlag
Die Prämie für eine (Lebens)Versicherung wird im Gegensatz zu laufender Prämienzahlung für die gesamte Laufzeit bei Vertragsabschluss in einer Summe einbezahlt. Die Laufzeit sollte mindestens 10 Jahre betragen, da bei kürzerer Laufzeit eine 11%ige Versicherungssteuer abzuführen ist.
Eintrittsalter
ist das (versicherungstechnische) Alter des Versicherten bei Vertragsbeginn und Berechnungsgrundlage für Lebens- oder Krankenversicherungen. Dabei kann das Geburtsjahr oder aber der Geburtstag (maßgebend ist das Geburtsdatum das dem Vertragsbeginn am nächsten liegt) herangezogen werden.
Elementarkasko-/Teilkaskoversicherung
Bietet Versicherungsschutz für das Fahrzeug und seine Teile, die im versperrten Fahrzeug verwahrt oder an ihm befestigt sind, gegen Beschädigung, Zerstörung und Verlust durch
- Elementarschäden (wie Sturm, Hagel, Steinschlag, Lawinen, Hochwasser, Blitzschlag etc)
- Brand, Explosion
- Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch Fremder
- Berührung mit Haarwild auf öffentlichen Straßen
- Bruchschäden an Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben können bei vielen Versicherern mitversichert werden.
Elementarschädenversicherung
ist ein Sammelbegriff für die Versicherung von folgenden Naturereignissen: Sturm (über 60km/h), Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch.
Endalter
Das Alter der versicherten Person beim Vertragsablauf.
Ende der Versicherung
Formell: Der Versicherungsvertrag endet mit dem in der Polizze vereinbarten Termin bzw. mit dem Ablauf der Versicherungsdauer. Materiell: Das Ende der Gefahrentragung. Technisch: mit dem Zeitpunkt, bis zu welchem noch Prämie berechnet wird.
Entschädigung
ist die Leistung des Versicherers in der Schadenversicherung. Sie wird begrenzt durch die Höhe des Schadens und die Versicherungssumme – denn es gilt jedenfalls das –> Bereicherungsverbot
Erbschaftssteuerversicherung
Ist eine Lebensversicherung mit einer Erbschaftssteuerklausel (§16 ErbStG), bei der man Erbschaftssteuer spart. Voraussetzung hierfür ist, dass der Versicherungsnehmer verfügt, dass im Ablebensfall die Versicherungssumme (innerhalb von zwei Monaten nach seinem Tod) direkt an das Finanzamt abgeführt wird. Als Ausgleich hierfür bleibt der für die Erbschaftssteuer verwendete Teil der Versicherungsleistung erbschaftssteuerfrei.
Erlebensversicherung
nennt man eine Art der Kapitallebensversicherung, bei der bei Erreichen eines bestimmten Alters der versicherten Person (z.B. Pensionsalter) die Erlebensleistung (Versicherungssumme zuzüglich den Überschüssen) fällig wird. Bei Ableben während der Vertragslaufzeit werden die einbezahlten Prämien abzgl. der Kosten und in der Regel zuzüglich der Zinsen und Gewinnanteile ausbezahlt.
Ersatzwert
wird der Wert einer versicherten Sache zum Zeitpunkt des Schadensfalles bezeichnet. Daraus ergibt sich die Entschädigungsleistung des Versicherers. Wird der Ersatzwert im Voraus festgelegt, spricht man von Taxe.
Erstprämie
ist die erste bei Zustellung der Versicherungspolizze fällige Prämie, die den Versicherungsschutz in Kraft setzt. Bei Nichtzahlung kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten und ist im Schadensfall leistungsfrei –> Einlösungsfrist.
Erstrisikoversicherung
bedeutet (in der Schadensversicherung), dass ein Schaden bis zur Höhe der Versicherungssumme ohne Rücksicht auf eine allfällige –> Unterversicherung entschädigt wird. Diese Versicherungsart wird häufig angewandt bei den “Nebenkosten”, wie z.B. Aufräumungskosten, bei Bargeldpositionen oder bei Wiederherstellungskosten von Datenträgern.
Erwerbsunfähigkeit
liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls nicht in der Lage ist, auf Dauer irgendeiner regelmäßigen erwerbsmäßigen Tätigkeit nachzugehen. Im Unterschied zur Berufsunfähigkeit spielt hier weder der bisher ausgeübte Beruf noch das bisherige Erwerbsseinkommen eine Rolle. Aus diesem Grund ist der Abschluss einer –> Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoller.
Europäischer Unfallbericht
Standardisiertes Formular, das in vielen Ländern Europas zur Aufnahme und Regulierung von Verkehrsunfällen dient und von Behörden und Versicherungen anerkannt wird. Es beinhaltet die wichtigsten Angaben zum Verkehrsunfall und muss von beiden Unfallbeteiligten ausgefüllt werden.
Der Europäische Unfallbericht sollte daher – vor allem bei Reisen ins Ausland – stets im Auto mitgeführt werden, um eine problemlose und zügige Schadenabwicklung zu gewährleisten.
Excedent
Begriff aus der Rückversicherung. Excedent ist derjenige Teil der Versicherungssumme, der den Selbstbehalt übersteigt und in Rückdeckung gegeben wird.
Excedentenversicherung
Wird meist in der Haftpflichtversicherung angewendet (z.B. Berufshaftpflicht für Steuerberater, Architekten) – sie ist eine Ergänzungsversicherung, die Schäden (bis zu einer vereinbarten Versicherungssumme) übernimmt, die über die Grundversicherungssumme hinausgehen. In der Regel ist eine Excedentenversicherung preisgünstiger als eine Erhöhung der Grundversicherungssumme.
Extended Coverage
bedeutet die Versicherung zusätzlicher Gefahren, wie Elementarschäden, Streik, Innere Unruhen und Aussperrung, Fahrzeuganprall, Rauch, Sprinkler Leckage, Überschallknall und böswillige Beschädigung. Zumeist wird die EC-Deckung bei Industrieversicherungen als Ergänzung zur Feuerversicherung abgeschlossen.
Fahrerfluchtfonds
wurde vom Versicherungsverband eingerichtet. Verkehrsopfer erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen, wenn kein diesbezüglicher Versicherungsschutz besteht (z.B. bei Fahrerflucht des Unfallgegners, gestohlenem Fahrzeug…)
Fahrradversicherung
In der Regel sind Fahrräder in versperrten Räumen im Rahmen einer Haushaltsversicherung mitversichert. Bei besonders teuren Fahrrädern sollte die Versicherungssumme entsprechend angehoben oder aber eine separate Fahrradversicherung (z.B. Versicherungspaket für Diebstahl, Vandalismus, Unfall, Haftpflicht) abgeschlossen werden.
Fahrzeugrechtsschutz
umfasst die Bereiche: Schadenersatz- und Strafrechtsschutz sowie Führerscheinrechtsschutz. Zusätzlich kann der Fahrzeug-Vertragsrechtsschutz (Streitigkeiten aus Verträgen wie Reparatur, Kauf, Leasing) sowie der Lenker-Rechtsschutz abgeschlossen werden. Der Versicherer übernimmt die Kosten (für Rechtsanwalt, Gericht, Sachverständigen, Zeugen, und jene, die dem Prozessgegner zugesprochen werden) und den Vorschuss einer Strafkaution im Ausland, um einer Inhaftierung zu entgehen.
Fälligkeit der Leistung
Der Anspruch auf die Versicherungsleistung wird sofort fällig, wenn der Versicherungsfall eingetreten ist, gemeldet wurde und der Versicherer seine Leistungspflicht prüfen konnte (Deckung und Umfang). Davon ungebunden kann der Versicherungsnehmer bereits einen Monat nach Schadensmeldung den Betrag verlangen, der vom Versicherer mindestens zu zahlen sein wird (außer die Entschädigungshöhe konnte durch sein Verschulden nicht ermittelt werden). Bei Lebensversicherungen wird die Leistung bei Erleben des vereinbarten Ablauftermines oder bei Ableben der versicherten Person fällig.
Fälligkeit der Prämie
Die Fälligkeit (Skadenz) ist jener Zeitpunkt, an dem der Versicherungsnehmer die Prämie zahlen muss, um nicht in Verzug zu geraten.
Feuermauer
Öffnungslose, gegen die Nachbarliegenschaft gerichtete Mauer eines Gebäudes, durch welche das Übergreifen eines Brandes von einer Liegenschaft auf eine andere verhindert werden soll.
Feuerschutzsteuer
ist eine spezielle Versicherungssteuer auf Feuerversicherungen für im Inland versicherte Gegenstände; sie beträgt derzeit 8%. 4% davon sind vom Versicherungsnehmer zu tragen – daher beträgt bei Feuerversicherungen die Steuer insgesamt 15%. (11% Versicherungssteuer, 4% Feuerschutzsteuer). Der Erlös wird auf die Länder zum Erhalt der Feuerwehren aufgeteilt.
Feuerversicherung
bietet Versicherungsschutz gegen Brand, Blitzschlag, Explosion und Flugzeugabsturz. Mitversichert sind unvermeidliche Folgeschäden (z.B. durch Löschwasser, Rauch, Ruß) und Aufwendungen zur Schadenminimierung bzw. Abwehr.
Finanzmarktaufsicht (FMA)
Ist die ungebundene und weisungsfreie Aufsichtsbehörde in Österreich für Kreditinstitute, Versicherungen, Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Investmentfonds, Pensionskassen, Mitarbeitervorsorgekassen, Wertpapierbörsen und börsenotierte Gesellschaften. Die Aufgaben der FMA sind insbesondere die Prüfung der Einhaltung der Gesetze, die Ahndung von Verstößen, der Schutz von Anlegern und Konsumenten und die Sicherung der Stabilität des österreichischen Finanzmarktes.
Flottenrabatt
es handelt sich um einen speziellen Nachlass bei KFZ-Versicherungen, der gewährt wird, wenn bei einem Versicherer eine bestimmte Anzahl von Fahrzeugen eines Versicherungsnehmers (meist Unternehmen) versichert wird. Der gesamte Fuhrpark wird in einer Polizze mit einer Prämienabrechnung erfasst, der einmal im Jahr aktualisiert wird – bei manchen Versicherern entfällt auch das Bonus/Malussystem.
Folgeprämie
ist die nach der Erstprämie je nach Zahlungsweise vereinbarte Prämie oder Prämienrate eines Versicherungsvertrages. Sie ist innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Zahlungsaufforderung einzuzahlen. Ist der Versicherungsnehmer mit der Prämienzahlung in Verzug, so kann der Versicherer “qualifiziert” mahnen, das heißt, eine Nachfrist von zwei Wochen (in der Gebäudefeuerversicherung einen Monat) zur Bezahlung der Folgeprämie einräumen. Dabei muss er auf die Rechtsfolgen bei Nichtzahlung hinweisen. Verstreicht diese Frist ohne Zahlung, kann der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen. Im Schadensfall ist der Versicherer leistungsfrei, außer der Versicherungsnehmer weist nach, dass ihn am Prämienverzug kein Verschulden trifft bzw. die Prämienschuld unter 10% der Jahresprämie liegt.
Folgeschaden
ist ein mittelbarer Schaden, der durch einen Versicherungsfall ausgelöst wird bzw. entsteht (Beispiel: Wasserschaden als Folgeschaden von Glasbruch eines Aquariums, Schaden durch Löschwasser als Folge eines Feuerschadens). Meist sind solche Folgeschäden eingeschlossen, wenn sie die unvermeidliche Folge eines versicherten Ereignisses darstellen. In der Haftpflichtversicherung sind Vermögensschäden nur dann mitversichert, wenn sie als Folge eines versicherten Personen- oder Sachschadens entstehen.
Fondsgebundene Lebensversicherung
eine Form der Lebensversicherung, bei der die Prämien in Investmentfonds angelegt werden. Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Veranlagungsstrategien und der Versicherungssumme zu wählen und während der Laufzeit zu variieren. Die Ablaufleistung hängt von der Wertentwicklung der gewählten Veranlagungsstrategie ab. Das Risiko der Veranlagung trägt der Versicherungsnehmer. Es gibt auch Varianten, bei denen das einbezahlte Kapital (abzgl. Kosten) garantiert wird.
Fondsorientierte Lebensversicherung
eine Form der Lebensversicherung, die einerseits eine garantierte Mindestverzinsung und die Aussicht auf höhere Erträgnisse durch Veranlagung der Gewinnanteile an den Aktienmärkten bietet.
Franchise
bedeutet Selbstbehalt. Bei der Abzugs-Franchise wird ein fixer Betrag oder ein Prozentsatz, der im Schadensfall immer in Abzug gebracht wird, vereinbart. Bei der Integral Franchise trägt der Versicherungsnehmer Schäden bis zur Höhe des vereinbarten Selbstbehaltes selbst. Schäden, die über diesen Wert hinausgehen, trägt der Versicherer zur Gänze.
Freiwillige Zukunftssicherung
Gemäß § 3/1/15 Einkommensteuergesetz kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern jährlich bis zu € 300 steuerfrei für Zwecke der Zukunftssicherung zuwenden (in eine Lebens-, Unfall- oder Krankenversicherung). Dabei tritt das Unternehmen als Versicherungsnehmer und Prämienzahler für den Dienstnehmer (=versicherte Person) auf. Der Dienstnehmer und auf Wahl auch seine Hinterbliebenen sind die direkt Begünstigten. Die Prämien sind für den Unternehmen abzugsfähig und für den Dienstnehmer steuerfrei.
Freizeitunfallversicherung
ist eine Form der privaten Unfallversicherung, die sich nur auf den Freizeitbereich beschränkt. Da jedoch Berufsunfälle durch die Leistungen der staatlichen Unfallversicherung meist nicht ausreichend abgesichert sind, empfiehlt sich eine umfassende private Unfallversicherung (24 Stunden – Deckung).
Freizügigkeit
Werden in einem Versicherungsvertrag verschiedene Versicherungsorte mit verschiedenen Versicherungssummen zusammengefasst, so kann die Klausel “Freizügige Deckung” vereinbart werden. Damit werden Wertverschiebungen zwischen den Versicherungsorten berücksichtigt und ein Summenausgleich durchgeführt.
Fremdversicherung
- Versicherung auf eine andere Person (z.B. in der Lebens- oder Unfallversicherung).
- die Versicherung gilt für fremdes Eigentum (z.B. die der Eigentümer dem Versicherungsnehmer zur Benützung, Bearbeitung, Verwahrung überlassen hat) Die Versicherung gilt in solchen Fällen nur, soweit nicht aus einem anderen Versicherungsvertrag Versicherungsschutz gegeben ist.
- Begriff aus der Rechtsschutzversicherung: Deckung für Versicherungsvertragsstreitigkeiten nur gegen eine Fremdversicherung (nicht gegen die eigene Versicherung).
Führerscheinrechtsschutz
ist ein Baustein aus dem Kraftfahrzeugrechtsschutz. Gewährt wird Versicherungsdeckung für Verfahren wegen Entziehung der Lenkerberechtigung nach einem Verkehrsunfall oder wegen der Übertretung von Verkehrsvorschriften (außer bei Verletzung der Hilfeleistungs- und Verständigungspflichten, Alkohol- oder Drogenmissbrauch)
Fuhrparkklausel
Begriff aus der Fahrzeugrechtsschutzversicherung. Innerhalb des Vertrages werden sämtliche Fahrzeuge eines Betriebes erfasst. Abgänge, Zugänge und Fahrzeugwechsel sind automatisch mitversichert. Einmal jährlich wird der aktuelle Stand der Fahrzeuge gemeldet und die Prämie neu berechnet.
Garantieverzinsung
Ab 1.4.2011 beträgt die durch die österreichische Versicherungsaufsichtsbehörde festgelegte Garantieverzinsung auf den Sparanteil von Kapitallebensversicherungen 2% p.a. Dieser Wert wird auch als “Rechnungszins” bezeichnet und gilt für die gesamte Versicherungsdauer. Darüber hinaus erwirtschaftete Erträge werden in Form von (jährlichen) Gewinnbeteiligungen den Verträgen gutgeschrieben – diese können jedoch nicht garantiert werden und hängen von der Marktentwicklung ab.
Gebäudeversicherung
ist die Versicherung einer Immobilie – meist werden mehrere Risiken (Feuer, Sturm, Leitungswasser, Glasbruch und die Gebäude- und Grundstückshaftpflicht) in einer Gebäudebündelversicherung abgedeckt.
Gefährdungshaftung
Haftpflicht ohne Verschulden des Schädigers (im Unterschied zur Verschuldenshaftung). Geregelt wird dies in einzelnen Gesetzen wie z.B. im Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflicht-, Luftverkehrs-, Atomhaftpflicht, Rohrleitungsgesetz, Berggesetz, Forstgesetz)
In Erweiterung der Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) wurde damit der Schutz von geschädigten Personen gestärkt. Gefährdungshaftung im Kraftfahrzeugbereich bedeutet, dass schon allein die Inbetriebnahme eines Fahrzeuges den Halter verpflichtet, für sämtliche Schäden, die aus dem Betrieb des Fahrzeuges entstehen, zu haften.
Gefahrenerhöhung
ist eine nachträgliche Änderung der bei Vertragsabschluss gegebenen risikorelevanten Umstände, die den Eintritt des Schadens oder eine Vergrößerung des Schadens wahrscheinlicher macht. Solche Umstände sind dem Versicherer unverzüglich zu melden.
Bei bewusster Gefahrerhöhung (z.B. Entfernung von Sicherheitseinrichtungen, Nutzung eines Eigenheimes nur noch als Ferienwohnung) ist der Versicherer im Schadensfall leistungsfrei und kann den Vertrag binnen einem Monat fristlos kündigen.
Gefahrenklasse
Bei manchen Versicherungssparten (z.B. Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Unfall-, Berufsunfähigkeitsversicherungen) hängt die Prämienhöhe unter anderem von der Branche bzw. beruflichen Tätigkeit ab (Einteilung nach “Gefahrenklassen”). Betriebe bzw. Personen mit verwaltender oder kaufmännischer Tätigkeit erhalten geringere Prämien als solche mit körperlicher oder handwerklicher Tätigkeit.
Gehaltsumwandlung
ist ein attraktives Modell für eine steuerfreie Pensionsvorsorge, bei der der Arbeitnehmer auf €300,– Gehalt pro Jahr zugunsten einer Zukunftsvorsorge verzichtet. Die Beiträge sind von Lohnnebenkosten befreit und werden als Betriebsausgabe vom Arbeitgeber in eine Lebensversicherung einbezahlt. Aus der Versicherungsleistung erhält der Arbeitnehmer eine steuerfreie lebenslange Pension.
Geltungsbereich
In Versicherungsverträgen werden jeweils der räumliche und der zeitliche Geltungsbereich dokumentiert. Der räumliche Geltungsbereich gibt an, wo der Versicherungsschutz gültig ist. Lebens- und Unfallversicherungen haben weltweite Gültigkeit. Die KFZ Haftpflichtversicherung gilt in Europa im geographischem Sinn, den angrenzenden Mittelmeeranrainerstaaten, den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren. Der zeitliche Geltungsbereich gibt an, für welchen Zeitraum die Versicherung gilt. In der Regel umfasst der Versicherungsschutz Versicherungsfälle, die während der Vertragsdauer eintreten. Darüber hinaus wird der Versicherungsschutz begrenzt durch die Bestimmungen über die Prämienzahlung und eventuellen Wartezeiten.
Generalpolizze
ist ein Begriff aus der Transportversicherung, bei der der Versicherer auf Einzel- Transportanmeldungen verzichtet und für die laufend zu versichernden Risiken (je nach Versicherungssummen, Warenart, Transportwege und –mittel) im Voraus Deckung gewährt. Zu einem bestimmten Termin muss der Versicherungsnehmer die durchgeführten Transporte gesammelt zwecks nachträglicher Prämienabrechnung melden.
Genesungsgeld
Kann im Rahmen einer privaten Unfallversicherung – und zwar mit dem Baustein Krankenhaustagegeld – abgeschlossen werden. Nach Entlassung aus dem Krankenhaus leistet der Versicherer üblicherweise die gleiche Summe pro Tag wie das Krankenhaustagegeld für die häusliche Pflege bis zur Genesung (meist begrenzt auf eine maximale Zeitdauer)
Geschädigter (Dritter)
In der Haftpflichtversicherung ist der Geschädigte derjenige, der gegenüber dem Versicherungs-nehmer den Schaden geltend macht; die Entschädigungsleistung erhält er vom Versicherer. Rechtsanspruch gegen den Versicherer besteht allerdings keiner, außer in der KFZ- Haftpflichtversicherung – hier hat der Geschädigte einen unmittelbaren Rechtsanspruch gegen den Haftpflichtversicherer.
Gesundheitsprüfung
Für den Abschluss einer Personenversicherung (Lebens-, Kranken-, Berufsunfähigkeitsversicherung) ist die Feststellung des Gesundheitszustandes Voraussetzung. Im Allgemeinen genügt die vollständige Beantwortung der Gesundheitsfragen am Antrag. Erst ab höheren Versicherungssummen bzw. höherem Abschlussalter ist ein ärztliches Attest erforderlich.