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Versicherungslexikon

Versicherungslexikon

Abkürzungen und Definitionen von A - Z

Abfindungserklärung

Zur Enderledigung eines Schadens erhält der Versicherte eine Art “Entschädigungsquittung” – durch deren Unterfertigung verzichtet der Versicherte auf weitergehende gegenwärtige oder künftige Ansprüche aus dem gegenständlichen Schaden und erklärt damit, hinsichtlich aller weiteren Ansprüche abgefunden zu sein. Daher ist bei solchen Abfindungserklärungen besondere Vorsicht geboten – der Versicherer hat auf derartige Erklärungen des Versicherten keinen Rechtsanspruch!

Ablauf

Versicherungsverträge werden normalerweise über einen längeren Zeitraum abgeschlossen (3 Jahre im Konsumentenbereich, 10 Jahre im Firmenbereich). Der Ablauf ist grundsätzlich das Ende dieses Zeitraumes. Zur Beendigung des Vertrages bedarf es in der Regel einer Kündigung durch den Versicherungsnehmer, da sich der Ablauf sonst von Jahr zu Jahr verlängert (außer es handelt sich um einen befristeten Vertrag). Es gibt aber auch vorzeitige Beendigungsmöglichkeiten, wie etwa bei Risikowegfall (z.B. Verkauf eines KFZ), Besitzwechsel oder Kündigung im Schadensfall.

Ablebensversicherung (Risikoversicherung)

sind Lebensversicherungen, deren Versicherungssumme nur im Todesfall ausbezahlt wird (keine Kapitalbildung für den Erlebensfall). Solche Versicherungen werden hauptsächlich als finanzielle Vorsorge für Hinterbliebene oder zur Absicherung von Finanzierungen abgeschlossen.

Abtretung/Zession

Ist die Übertragung aller Rechte und Pflichten aus einem (Lebens)Versicherungsvertrag an einen Dritten. Der Versicherungsnehmer hat damit keinerlei Verfügungsgewalt mehr über den Vertrag. Abtretungen sind steuerschädlich (ausgenommen Risikoversicherungen), das heißt, steuerlich geltend gemachte Prämien sind nachzuversteuern (im Rahmen der gesetzlichen Regelungen).

Abwendungs- und Minderungspflicht

Bei Eintritt eines Schadens ist der Versicherungsnehmer gemäß Versicherungsvertragsgesetz verpflichtet, nach Möglichkeit für die Abwendung oder Minderung des Schadens zu sorgen und dabei die Weisungen des Versicherers zu befolgen – sofern es die Umstände gestatten, sind diese Weisungen einzuholen (siehe auch OBLIEGENHEITEN).

Allgemeine Geschäftsbedingungen der österreichischen Versicherungsmakler (AGBÖVM)

Das Bundesgremium der Versicherungsmakler- und Agenten hat 1997 aufgrund des Maklergesetzes österreichweit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschlossen und mit dem Verein für Konsumenteninformation abgestimmt.

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

stellen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Versicherungswesen dar. Sie ergänzen und erläutern das Versicherungsvertragsgesetz, regeln die Rechte und Pflichten zwischen den Vertragspartnern sowie den Umfang des Versicherungsschutzes in den einzelnen Versicherungszweigen. Jeder Versicherer kann eigene AVBs gestalten.

Allmählichkeit

sind Sachschäden die durch die allmähliche Einwirkung von Temperatur, Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit, sowie Rauch, Ruß oder Staub entstehen. Solche allmählich auftretende Schäden sind in der Haftpflichtversicherung in der Regel ausgeschlossen. Bei Beantragung können solche Schäden mit bis zu einer bestimmten Versicherungssumme gegen eine Mehrprämie mitversichert werden.

Allrisk

Sach- oder Transportversicherungen, die einen umfassender Schutz gegen plötzliche und unvorhergesehene Beschädigung, Zerstörung oder Verlust bieten. Die versicherten Sachen sind gegen alle Gefahren versichert, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.

Anfechtung

Bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht kann der Versicherer den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten, sodass der Vertrag von Beginn an nichtig ist. Darüber hinaus besteht Leistungsfreiheit des Versicherers im Schadensfall.

Antrag

ist rechtlich das Anbot des Kunden an den Versicherer, einen bestimmten Versicherungsschutz zu einer bestimmten Prämie zu übernehmen. Der Antrag muss alle Angaben enthalten, die der Versicherer zur Prüfung und Einschätzung des zu übernehmenden Risikos benötigt. Die Richtigkeit der Angaben bestätigt der Antragsteller mit seiner Unterschrift. Wenn ein Dritter den Antrag ausfüllt, sollte man diesen vor Unterschriftsleistung sorgfältig durchlesen – denn bei falschen Angaben im Antrag kann der Versicherer – trotz Prämienzahlung – leistungsfrei sein!

Antragsbindefrist

Die Antragsbindefrist beträgt generell sechs Wochen und ist die Zeitspanne, innerhalb welcher der Versicherungsnehmer an seinen Antrag gebunden ist und der Versicherer die Prüfung des zu übernehmenden Risikos (z.B. Annahme einer Lebensversicherung anhand des Gesundheitszustandes der versicherten Person) vorzunehmen hat. Erhält der Versicherungsnehmer innerhalb von sechs Wochen die Polizze so gilt der Vertrag als geschlossen. – nach Ablauf dieser Frist gilt die Polizze als Anbot an den Versicherungsnehmer.

Anwartschaft

ist ein durch eine Beitragszahlung erworbenes Recht, das zu einem späteren Zeitpunkt zum Tragen kommt (z.B. Anwartschaft auf eine spätere Rentenzahlung). In der privaten Krankenversicherung sichert man sich durch einen geringen Anwartschaftsbeitrag die Rechte aus einer Krankenversicherung zu einem späteren Zeitpunkt.

Anzeigepflicht

Der Versicherungsnehmer ist bei Abschluss eines Vertrages verpflichtet, dem Versicherer sämtliche risikorelevanten Informationen, die zur Beurteilung des Risikos erheblich sind, mitzuteilen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese vorvertragliche Anzeigepflicht, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Zusätzlich kann es zur Leistungsfreiheit des Versicherer im Schadenfall kommen. Während der Laufzeit des Vertrages ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, sämtliche Gefahrenerhöhungen mitzuteilen (z.B. Wohnsitzänderung, Entfernen von dokumentierten Sicherungen, Nutzung eines Eigenheimes nur noch als Zweitwohnsitz).Im Schadenfall besteht für den Versicherungsnehmer die unverzügliche Anzeige- und Auskunftsverpflichtung sowie die Rettungs- und Schadenminderungspflicht.

Assekuranz

Traditioneller Begriff für Versicherung

Asset Allocation

Fachbegriff der Vermögensanlage. Im Speziellen bezeichnet man damit die Aufteilung des Vermögens auf verschiedene Anlageklassen (Assets) wie z.B. Aktien, Anleihen, Geldmarktpapieren, sowie nach Ländern und Währungen – weitergehend auch Immobilien und Edelmetalle. Durch die Asset Allocation (Auswahl und Gewichtung der Wertpapiere) können Ertrag und Risiko eines Portfolios bestimmt und optimiert werden.

Assistance-Leistungen

Sind Dienstleistungen, die dem Versicherten in einer akuten Notlage unmittelbar helfen (z.B. medizinische und technische Soforthilfe rund um die Uhr, Kostenübernahme und Hilfestellungen bei Verlust von Reisedokumenten, Einbruch, Totalschaden, Handwerkersoforthilfe usw.). Assistanceleistungen können prämienfreier Bestandteil einer Versicherung sein oder aber gegen Prämie abgeschlossen werden.

Aufschubdauer

ist die Zeit zwischen dem Abschluss einer privaten Rentenversicherung und dem Beginn der ersten Rentenzahlung.

Bauherrenhaftpflicht

Der Bauherr haftet für sämtliche Gefahren, die durch Baumaßnahmen (Neubau, Zu-, An-, Umbauten) entstehen, solidarisch mit Architekten und Baufirmen. Eine entsprechende Bauherrenhaftpflicht bietet Versicherungsschutz für Schäden an Dritten (Personen- und Sachschäden) vom Kelleraushub bis zur Endabnahme des Bauvorhabens. Die Versicherung prüft die Haftungsfrage, tritt in berechtigte Forderungen ein oder wehrt ungerechtfertigte Ansprüche ab.

Baukostenindex

wird von der Bundesinnung Baugewerbe erstellt und errechnet sich aus Baustoffen und Bauleistung inkl. MWSt. Prämien und Versicherungssummen von Gebäudeversicherungen werden gemäß Baukostenindex in regelmäßigen Abständen angepasst, um eine Unterversicherung infolge Preissteigerungen zu vermeiden.

Bauwesenversicherung (Bauleistungsversicherung)

ist die “Kaskoversicherung” für Gebäude und bietet Schutz für Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile während der Bauphase des versicherten Gebäudes (Roh- Um- oder Zubau) gegen unvorhersehbar eintretende Schäden, wie z.B. außergewöhnliche Naturereignisse, fahrlässige, böswillige oder vorsätzliche Beschädigung durch Dritte.

Beraubung

ist die Androhung oder Ausübung von tätlicher Gewalt, um sich der versicherten Sachen zu bemächtigen. Im Rahmen der Einbruchdiebstahlversicherung ist das Beraubungsrisiko bis zu einer bestimmten Summe auf Erstes Risiko mitversichert.

Bereicherungsverbot

gilt versicherungsrechtlich in der gesamten Schadenversicherung und verhindert, dass der Versicherungsnehmer mehr ersetzt bekommt, als den tatsächlich eingetretenen Schaden. Eine Überversicherung (= die Versicherungssumme übersteigt den tatsächlichen Versicherungswert) ist daher nicht sinnvoll.

Bergungskosten

Begriff aus der Unfallversicherung. Es werden die versicherten Kosten für die Suche, Bergung und den Transport der versicherten Person bis zur nächsten befahrbaren Straße oder bis zum dem Unfallort nächstgelegenen Spital geleistet. Siehe auch Begriff “Unfallkosten”.

Bernoulli-Verteilung Gesetz der großen Zahlen

besagt, dass der Einfluss des Zufalles auf die Wahrscheinlichkeit, dass ein bestimmtes Ereignis eintritt, immer geringer wird, je höher die Zahl der untersuchten Fälle ist. Je größer die Zahl von erhobenen Daten ist, desto berechenbarer wird der Zufall. Dieses Prinzip wird in der Versicherungsmathematik zur Erhebung von Schadenshäufigkeiten angewendet.

Berunfsunfähigkeit

liegt vor, wenn die versicherte Person zumindest 6 Monate ununterbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall nicht mehr in der Lage ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die ihren Kenntnissen und Fähigkeiten sowie ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Gegen Berufsunfähigkeit kann man sich im Rahmen einer Zusatzversicherung zur Kapital-, Renten- oder Risiko-Lebensversicherung oder über einen selbstständigen Vertrag absichern. Bei zumindest 50 Prozent Berufsunfähigkeit erhält der Versicherte eine monatliche Rente in der vollen vereinbarten Höhe.

Best Advice Bester Ratschlag

Das nach den Umständen des Einzelfalles bestmögliche Angebot. Versicherungsmakler sind nach dem Maklergesetz verpflichtet, dem Kunden das jeweils beste Angebot zu legen, wobei nicht nur die Prämienhöhe, sondern auch weitere Kriterien wie z.B. Qualität des Produktes, Fachkompetenz der Versicherungsgesellschaft, Schadensabwicklung, die Höhe von Selbstbehalten und Ähnliches von wesentlicher Bedeutung sind.

Betriebliche Altersvorsorge

Darunter versteht man freiwillige Leistungen des Arbeitgebers zur Alters-, Invaliditäts, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenvorsorge des Arbeitnehmers im Rahmen einer Versicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds.
Für den Unternehmer liegen die Vorteile in der Ersparnis von Lohnnebenkosten sowie einer Reihe von bilanztechnischen Vorteilen. Durch betriebliche Vorsorgen wird die Motivation und die Bindung von Mitarbeitern an das Unternehmen gefördert. Instrumente für betriebliche Altersvorsorge sind Pensionskassen, Abfertigungsrückdeckungsversicherungen, Pensionszusagen oder die freiwillige Zukunftssicherung.

Betriebsunterbrechnungsversicherung

deckt den Unterbrechungsschaden, den der Versicherungsnehmer bei gänzlicher oder teilweiser Unterbrechung des versicherten Betriebes durch einen Sachschaden (und/oder Krankheit oder Unfall der verantwortlich leitenden Person) erleidet. Die Versicherungssumme errechnet sich aus dem Deckungsbeitrag (ist die Differenz zwischen den Betriebserträgen und den variablen Kosten), den der Versicherungsnehmer ohne Unterbrechung des versicherten Betriebes im Unterbrechungszeitraum (max. ein Jahr) erwirtschaftet hätte.

Bezugsrecht

ist das Recht (in der Leben- und Unfallversicherung), über die fällige Leistung zu verfügen – im Erlebensfall ist das in der Regel der Versicherungsnehmer selbst. Ein widerrufliches Bezugsrecht kann vom Versicherungsnehmer jederzeit geändert werden, der Begünstigte hat keinerlei Ansprüche vor dem Versicherungsfall. Ein unwiderrufliches Bezugsrecht kann vom Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Begünstigten nicht mehr geändert werden, die Ansprüche auf die Leistung aus dem Vertrag gehen sofort an den Begünstigten über.

Bildungswerk der Österreichischen Versicherungswirtschaft (BÖV)

1990 wurde für den Lehrberuf “Versicherungskaufmann/-kauffrau” das BÖV für die überbetriebliche Aus- und Weiterbildung in der österreichischen Versicherungswirtschaft geschaffen. Die Lehrzeit beträgt 3 Jahre, die Zulassung wird mit einer Lehrabschlussprüfung erworben.

Billingsklausel

Gemäß §5 Versicherungsvertragsgesetz muss der Versicherer auf Abweichungen vom Antrag in der Polizze ausdrücklich hinweisen und diese deutlich kennzeichnen. Erfolgt dies nicht, so gilt der Vertrag zwar als geschlossen, aber im Sinne des gestellten Antrages. Werden auf Abweichungen ausdrücklich und deutlich hingewiesen, so kann der Versicherungsnehmer binnen 1 Monat vom Vertrag zurücktreten.

Bonus-Malus-System

die Prämienbemessung in der KFZ-Haftpflichtversicherung richtet sich nach dem Schadenverlauf in einem bestimmten Beobachtungszeitraum (1.10. – 30.9. des Folgejahres). In Österreich ist dies kein zwingendes System, jedoch wenden es die meisten Versicherer an. Es enthält 18 Stufen, die Grundstufe beginnt bei 9 – bei Schadensfreiheit im Beobachtungszeitraum verbessert sich die Prämienbemessung um eine Stufe, bei einem Leitungsfall erfolgt eine Rückreihung um 3 Stufen.

Bonusrente

die Überschüsse aus der Veranlagung bei Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen werden zur Erhöhung der Grundrente /(Bonus) verwendet. Die Rente besteht aus einem garantiertem Anteil und einem nicht garantiertem Überschussanteil.

Bruchteilversicherung

bedeutet, dass nur ein bestimmter Prozentsatz (Bruchteil) der gesamten Versicherungssumme eingedeckt wird, um einen Prämiennachlass zu erhalten. Die Bruchteilsversicherung wird beispielsweise bei höheren Warenbeständen in der Einbruch- oder Leitungswasserversicherung angewendet. Dennoch kann der Versicherer Unterversicherung einwenden, wenn die Gesamtversicherungssumme zu gering bemessen wurde.

Bündelversicherung

liegt vor, wenn mehrere Sparten (z.B. Feuer-, Sturm-. Leitungswasser-, Glasversicherung) in einem Versicherungsvertrag gebündelt werden. Dennoch stellt jede einzelne Sparte einen rechtlich selbstständigen Vertrag dar.

Cost-Average-Effect (Durchschnittskostenmethode)

Begriff aus dem Investmentfondsgeschäft – bei regelmäßigen gleichbleibenden Sparbeträgen profitiert der Anlegen von schwankenden Kursen an den Börsen: Bei niedrigen Kursen erhält der Anleger mehr Anteile um sein Geld als bei hohen Kursen. Langfristig lässt sich damit ein günstigerer Einstiegspreis erzielen als wenn immer die gleiche Anteilsmenge gekauft wird.

Courtage

nennt man die Vermittlungsgebühr, die an den Makler bei Vermittlung eines Geschäftes abgeführt wird.

D&O-Versicherung

(amerik. “Directors and Officers Liability Insurance”) ist eine spezielle Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Manager (Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte u.a.). Unternehmensleiter haften für fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzungen gegenüber dem eigenen Unternehmen oder Dritten; für die Folgen von Versäumnissen und Fehlentscheidungen können sie persönlich, unbeschränkt und mit ihrem gesamten Privatvermögen herangezogen werden. Ziel der D&O Versicherung ist der Schutz des Gesellschaftsvermögens und des Privatvermögens des/der jeweiligen Manager durch Abwehr unbegründeter und Befriedigung begründeter Ansprüche, die durch schuldhafte Pflichtverletzungen entstehen.

Dauerrabatt

Versicherer gewähren in der Regel bei langjährigen Verträgen einen Dauerrabatt (Treuebonus) – beispielsweise vermindert sich die Prämie für einen 10jährigen Vertrag um 20%. Bei vorzeitiger Auflösung des Vertrages kann der Versicherer die anteilige Rückzahlung des gewährten Dauerrabattes verlangen.

Deckungsbeitrag

ist ein Begriff aus der Betriebsunterbrechungsversicherung. Ersetzt wird der nicht erwirtschaftete Deckungsbeitrag während der Dauer der Betriebsunterbrechung nach einem versicherten Schaden, längstens während der vereinbarten Haftungszeit. Der Deckungsbeitrag kann auf 2 Arten ermittelt werden: den Betriebserträgen abzüglich den variablen (umsatzabhängigen) Kosten oder dem Betriebsgewinn zuzüglich den fortlaufenden Betriebsausgaben.

Deckungskapital

nennt man das in einem Lebensversicherungsvertrag verzinslich angesammelte Sparguthaben abzüglich der Kosten und Prämienanteile für den Risikoschutz.

Deckungsstock

werden versicherungstechnische Rückstellungen zur Sicherung künftiger Leistungen in der Lebens- ,privaten Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung genannt. Gemäß Versicherungs-aufsichtsgesetz sind ganz bestimmte Anlagegrundsätze zu beachten, wie Sicherheit, Rentabilität, Liquidität und eine risikoarme Streuung verschiedener Anlagen (wie etwa festverzinsliche Wertpapiere, Hypotheken, Darlehen, Aktien, Immobilien). Deckungsstöcke stellen Sondervermögen dar.

Deckungssumme

ist die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme in der Haftpflichtversicherung, die im Schadensfall maximal zur Verfügung steht. Sie gilt pauschal für Personen- und Sachschäden. In der KFZ-Haftpflichtversicherung ist eine Deckungssumme von Euro 3 Mio. gesetzlich vorgeschrieben. Da es vor allem bei Personenschäden zu hohen Schadenersatzforderungen kommen kann, sind höhere Deckungssummen in der Haftpflichtversicherung unbedingt zu empfehlen.

Deckungszusage

auch vorläufige Deckung genannt, ist ein selbstständiger kurzfristiger Versicherungsvertrag, der dem Antragsteller sofortigen Versicherungsschutz vom Zeitpunkt der Antragsstellung bis zur Polizzenausfertigung bietet. Sie überbrückt damit einen möglicherweise entstehenden Deckungsfreiraum, der durch die Risikoprüfung bis zur endgültigen Annahme des Vertrages und Polizzierung entsteht. In der KFZ-Haftpflichtversicherung bewirkt die Ausstellung der Versicherungsbestätigung die vorläufige Deckung.

Deferred Compensation

engl. “aufgeschobene Vergütung”: Mitarbeiter können auf zukünftige Lohn- bzw. Gehaltsteile zugunsten einer wertgleichen betrieblichen Altersvorsorge verzichten. Die Beiträge sind steuerbefreit, die Bezugsumwandlung muss in einer Betriebsvereinbarung verankert sein. Die Steuerfreigrenze liegt bei Euro 300,– im Jahr. Mit Pensionsantritt erhält der Mitarbeiter die angesparten Leistungen als Renten- oder Kapitalzahlung.

Dekontamination

Durch chemische Reaktionen verseuchtes Erdreich (z.B. nach Bränden und durch Löschwasser). Die Kosten der Entsorgung von dekontaminierten Erdreich kann in der Feuerversicherung mitversichert werden.

EDV/Elektonik- bzw. Elektrogeräteversicherung

bietet eine Vielgefahrendeckung für EDV-Anlagen bzw. elektronische bzw. elektrische Geräte durch unvorhergesehen von außen einwirkende Ereignisse (wie Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Wasser, Frost und Feuchtigkeit) durch menschliches Versagen (Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit) und technische Schäden (Überspannung, Kurzschluss, Implosion). Nicht versichert werden können Schäden durch Abnützung und Verschleiß oder Schäden, die in den Bereich des Lieferanten fallen. Ebenfalls versichert werden können Daten und Datenträger gegen Verlust aufgrund eines versicherten Schadens.

Eigenheimversicherung

bietet Versicherungsschutz für ein Ein- bzw. Zweifamilienhaus, d.h. für das gesamte Gebäude mit Grund- und Kellermauern sowie allen fest verbundenen Einbauten und Adaptierungen gegen die Gefahren Feuer, Elementarschäden, Leitungswasser sowie Grundstücks- und Gebäudehaftpflicht. Nebengebäude, wie Garage, oder Gartenhaus sind meist bis zu Höchstgrenzen prämienfrei mitversichert.

Einbruchdiebstahl

liegt vor, wenn ein Täter in die versperrten Versicherungsräume gewaltsam eindringt, einsteigt, sich einschleicht oder sich mit Werkzeugen oder falschen Schlüsseln Zutritt verschafft. Das Eindringen mit richtigen Schlüsseln, die der Täter durch Beraubung oder Einbruchdiebstahl in andere Räumlichkeiten an sich gebracht hat, ist mitversichert. Ebenfalls mitversichert sind Schäden durch versuchten Einbruchdiebstahl. Schäden durch Vandalismus nach einem Einbruchdiebstahl können eingeschlossen werden. Nicht versichert ist einfacher Diebstahl (Trickdiebstahl) außerhalb von versicherten Räumen. Zur Geltendmachung des Schadens ist eine polizeiliche Meldung unbedingt erforderlich. Im Rahmen von Betriebs- und Haushaltsversicherungen gibt es im Rahmen der Einbruchdiebstahlversicherung Begrenzungen für bestimmte Wertsachen, wie Bargeld, Schmuck, Sammlungen oder Wiederherstellungskosten von Datenträgern.

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