Am Versicherungsantrag von Personenversicherungen integrierte Klausel – durch die Unterschrift des Versicherungsnehmers entbindet dieser Ärzte und Sozialversicherungsträger von der ärztlichen Schweigepflicht, um damit dem Versicherer die Auskunftseinholung über den Gesundheitszustand und eventuelle Vorerkrankungen zu ermöglichen bzw. die Todesfallursache im Leistungsfall zu ermitteln.