Bei Unstimmigkeiten im Schadensfall kann jeder Vertragspartner einen Sachverständigen zur Feststellung von Ursache und Höhe des Schadens beauftragen. Beide Sachverständige wählen einen dritten als Obmann – dieser entscheidet über strittige Punkte bzw. Abweichungen der beiden Gutachten. Grundsätzlich sind die Gutachten der Sachverständigen verbindlich und Grundlage für die Entschädigung.