bei bestimmten Risiken wie etwa Vermögensschadenhaftpflicht- oder Rechtsschutzversicherungen kann man vereinbaren, dass Deckung gewährt wird für Versicherungsfälle, die bereits vor Vertragsabschluss verursacht wurden (z.B. für einen Zeitraum von 2 Jahren). Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind jedenfalls bereits bekannte gewordene Schadensfälle.