sind die Kosten eines ärztlich empfohlenen Verletzten- oder Krankentransportes von der Unfallstelle bzw. dem Krankenhaus an seinen Wohnort bzw. dem seinen Wohnort nahe gelegenen Krankenhaus. Bei Ableben werden auch die Überführungskosten übernommen. Diese Kosten sind im Rahmen einer Unfall- oder Krankenversicherung mitversicherbar.