Rechtsakte der EU, die der Vereinheitlichung diverser Geschäftsgebarungen, Verordnungen und Regelungen innerhalb der Mitgliedsstaaten dienen. Sie sind hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich, überlassen jedoch den innerstaatlichen Stellen der Mitgliedsländer Form und Mittel der Umsetzung in nationales Recht.