im Schadensfall hat der Versicherungsnehmer die Schadensminderungs- und Rettungspflicht (Personenschutz steht stets vor Sachschutz) und die Weisungen des Versicherers sind zu befolgen – bei Verletzung ist der Versicherer leistungsfrei.
im Schadensfall hat der Versicherungsnehmer die Schadensminderungs- und Rettungspflicht (Personenschutz steht stets vor Sachschutz) und die Weisungen des Versicherers sind zu befolgen – bei Verletzung ist der Versicherer leistungsfrei.