Kapitallebensversicherungen enthalten meist ein Rentenwahlrecht, das heißt, man kann sich die Leistung anstelle einer einmaligen Kapitalauszahlung am Ende der Laufzeit als lebenslange Rente auszahlen lassen. Neben dem zur Verfügung stehenden Kapital richtet sich die Rentenhöhe nach dem Alter der bezugsberechtigten Person bei Rentenbeginn und den gültigen Berechnungsgrundlagen.