sind Schäden am Vermögen des Geschädigten (Umsatzeinbußen, Betriebsausfall), die nicht auf Personen- oder Sachschäden zurückzuführen sind. Im Unterschied zu abgeleiteten Vermögensschäden sind reine Vermögensschäden nur mit Zusatzprämie in der Haftpflichtversicherung versicherbar.