sind Pflichten des Versicherers und des Versicherungsnehmers aus dem Versicherungsvertrag, die bei Nichterfüllung gerichtlich einklagbar sind. Der Versicherungsnehmer hat die Pflicht zur Prämienzahlung, der Versicherer die der Leistungserbringung.
sind Pflichten des Versicherers und des Versicherungsnehmers aus dem Versicherungsvertrag, die bei Nichterfüllung gerichtlich einklagbar sind. Der Versicherungsnehmer hat die Pflicht zur Prämienzahlung, der Versicherer die der Leistungserbringung.