ist die Wegnahme oder erzwungene Herausgabe von Sachen unter Androhung oder Ausübung von tätlicher Gewalt. Nicht zu verwechseln mit “einfachem Diebstahl” (Trickdiebstahl), bei dem keine Gewaltandrohung bzw. –ausübung vorliegt. Beraubung in den Versicherungsräumen bzw. bei Transportwegen ist im Rahmen der Einbruchdiebstahlversicherung versicherbar.