Mit einer privaten Krankenvorsorge genießt man als Privatpatient über die Grundversorgung der Sozialversicherung hinaus viele Vorteile, wie etwa freie Arzt- und Krankenhausauswahl, Kostenübernahme für Sonderklassebetreuung und ambulante Leistungen in Tageskliniken, Privatarztpraxen oder alternativmedizinischen Behandlungen. Die Prämien für eine private Krankenvorsorge können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden, bei Leistungsfreiheit werden Prämien zurückgewährt.