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Prämienrückgewähr

nennt man die Rückerstattung von Prämienteilen bei Leistungsfreiheit, wie etwa in der privaten Krankenversicherung oder bei einigen Unfallversicherungen. Bei Rentenversicherungen kann man Prämienrückgewähr bei Ableben der versicherten Person vereinbaren – bei Ableben der versicherten Person werden die einbezahlten Prämien an die Hinterbliebenen rückgewährt.