Auf Antrag des Versicherungsnehmers kann ein Polizzendarlehen bis maximal in Höhe des Rückkaufswertes einer Lebensversicherung gewährt werden. Das Darlehen stellt eine Vorauszahlung künftiger Leistungen dar – die Versicherung darf dafür Zinsen verlangen. Die Rückzahlung erfolgt in der Regel durch Gegenverrechnung mit der Ablaufleistung des Vertrages.