Unternehmen können ihren Mitarbeitern eine betriebliche Pension in Form einer direkten Leistungszusage sichern. Neben der hierfür gesetzlich erforderlichen Rückstellung dient zur Finanzierung und Liquiditätssicherung eine Pensionsrückdeckungsversicherung, die auch zusätzliche Risiken, wie etwa Witwen-, Waisen- oder Berufsunfähigkeitsrenten absichern kann. Die Prämien hierfür sind Betriebsausgabe, der Wert der Versicherung ist in der Bilanz zu aktivieren.