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Versicherungslexikon

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Pensionskasse

sind Vermögensverwaltungsgesellschaften, die der Finanzmarktaufsicht unterliegen und Beiträge von Unternehmen für ihre Arbeitnehmer zum Zweck der Altersvorsorge verwalten und die Leistungen (Pensionen) an die Berechtigten auszahlen. Die Beiträge sind entweder ein fixer Betrag oder aber ein gewisser Prozentsatz der Bruttolohnsumme (z.B. 10% des Bruttojahresgehalts) Zusätzlich kann der Arbeitnehmer eigene Beiträge leisten. Pensionskassenbeiträge sind Betriebsausgaben und werden ohne Lohnnebenkosten (“brutto für netto”) sowie KESt- und KöStfrei veranlagt. Man unterscheidet betriebliche (geschlossene) Pensionskassen, die Unternehmen für ihre Mitarbeiter gründen von überbetrieblichen, die die Beiträge von mehreren Unternehmern verwalten.