Zum Aufbau der privaten Altersvorsorge sind so genannte Pensionsinvestmentfonds (PIF) vom österreichischen Gesetzgeber seit 1.1.2000 bis zu einer jährlichen Einzahlung von € 1.000 steuer- und prämienbegünstigt. (KESt- und ESt-frei). Bei Pensionsantritt wird das angesammelte Kapital in eine Pensionszusatzversicherung übertragen, aus der der Versicherte eine lebenslange Rente erhält.