ist die Ausnahme von der gesetzlich verpflichtenden Kranken- und/oder Pensionsversicherung. Manche Freiberuflergruppen (Ärzte, Tierärzte, Wirtschaftstreuhänder, Notare, Rechtsanwälte, Patentanwälte, Apotheker und Zivilingenieure) haben durch ihre Kammerorganisation einen privatrechtlichen Krankenversicherungs-Gruppenvertrag, sodass die GSVG-Pflichtversicherung entfallen kann. Es besteht für Mitglieder dieser Kammern die Wahlmöglichkeit zwischen GSVG Pflicht- oder Selbstversicherung, ASVG Selbstversicherung oder dem privatrechtlichen Gruppenvertrag der Kammer.