Szymanski & Partner DSP
(Szymanski Versicherungsmakler GmbH)
Ebentalerstraße 73
9020 Klagenfurt am Wörthersee

Tel.: +43 463 89 00 23
Mobil: +43 664 88 92 89 33
office@szymanski-partner.at

Ihr Versicherungsmakler

Versicherungslexikon

[searchandfilter id="959"]

Obliegenheiten

sind Pflichten des Versicherungsnehmers, die zwar nicht auf dem Gerichtsweg einklagbar sind, bei deren Verletzung muss der Versicherungsnehmer aber mit erheblichen Nachteilen rechnen – wie etwa mit Leistungsfreiheit des Versicherers im Schadensfall und/oder dem Rücktritt vom Vertrag bzw. Kündigung. Beispiele für Obliegenheiten sind: wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen am Antrag, Bekanntgabe von Gefahrerhöhungen während der Vertragslaufzeit, Einhaltung von Verwendungs- und Sicherheitsvorschriften, unverzügliche Schadensmeldung, Schadenminderungs- und Aufklärungspflicht. Beachten Sie, dass auch kleine “Mogeleien” dazu führen, dass der Versicherer nicht zahlen muss!