ist das Recht von Versicherungsgesellschaften eines Mitgliedstaates der Europäischen Union in einem anderen Mitgliedsstaat ohne weitere Zulassung tätig zu werden. Sie müssen sich nur über deren zuständige Herkunftslandbehörde zum Geschäftsbetrieb anmelden und werden von der jeweiligen Sitzlandaufsicht beaufsichtigt. Dieselben Rechte gelten für Versicherungsvermittler.