ist eine Erhöhung der ursprünglich vereinbarten Versicherungssumme während der Vertragslaufzeit. Manche Versicherer bieten solche Nachversicherungen bei Lebensversicherungsverträgen unter bestimmten Voraussetzungen ohne neuerliche Gesundheitsprüfung an (Nachversicherungsgarantie). Bei Vereinbarung einer Indexklausel wird die Versicherungssumme mittels einer Nachversicherung jeweils zur Hauptfälligkeit des Vertrages gemäß Verbraucherpreisindex entsprechend angehoben.