gilt bei Personenversicherungen und bedeutet, dass Veränderungen des Gesundheitszustandes zwischen Antragstellung und Polizzierung (Antragsannahme) dem Versicherer unverzüglich schriftlich zu melden sind. Bei Berufsunfähigkeitsrentenversicherungen besteht grundsätzlich eine Nachmeldepflicht bei Wechsel in einen anderen Beruf oder Ausübung einer risikoreichen Sportart bzw. Betätigung (einige Versicherer verzichten darauf).