unter bestimmten Voraussetzungen gewähren Versicherer verschiedene Prämiennachlässe, wie etwa für eine Vertragsdauer von zehn Jahren, bei vorhandenen Sicherungen (Alarmanlage, Sicherheitstüre), wenn mehrere Risiken in einem Vertrag versichert werden (Bündelnachlass), wenn Selbstbehalte im Schadensfall vereinbart werden usw.