im Rahmen der Gewährleistung besteht die Verpflichtung zur Nachbesserung eines Werkes zur Beseitigung von Mängeln. Solche vertraglichen Erfüllungen sind grundsätzlich von der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. Im Rahmen der erweiterten Produkthaftpflichtversicherung können jedoch bestimmte Aufwendungen, die infolge Nachbesserung des Endproduktes bzw. einer anderen Schadensbeseitigung entstehen, mitversichert werden.