Seit 1.1.2004 beträgt die Mindestverzinsung in der kapitalbildenden Lebensversicherung 2,75% auf den Sparanteil der Prämien über die gesamte Laufzeit eines Vertrages – dieser “Rechnungszins” wird von der österreichischen Versicherungsaufsicht festgesetzt und überwacht. Über der Mindestverzinsung erwirtschaftete Erträge werden als Gewinnbeteiligung in einem hohen Ausmaß den Verträgen gutgeschrieben – sie können jedoch nicht garantiert werden.