in der KFZ-Haftpflichtversicherung beträgt seit 1.10.2004 die gesetzlich festgesetzte Mindestpauschalversicherungssumme 3 Millionen Euro. Gleichzeitig wurde die Deckung für reine Vermögensschäden auf 30.000,– Euro angehoben. Mindestversicherungssummen bei Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen müssen zur Berufsausübung von Wirtschaftstreuhändern, Notaren, Sachverständigen, Versicherungsmaklern und Vermögensberatern abgeschlossen werden. Im allgemeinen Sinne gibt es in mehreren Versicherungssparten (Haftpflicht-, Risikoversicherungen) Mindestversicherungssummen.