Bei Zahlungsverzug der Folgeprämienzahlung erhält der Versicherungsnehmer eine qualifizierte Mahnung, d.h. eine Zahlungsfrist von zwei Wochen (in der Gebäude-Feuerversicherung ein Monat) samt Belehrung über die Rechtsfolgen (Verlust des Versicherungsschutzes). Um eine fristgerechte Prämienzahlung zu gewährleisten, empfiehlt sich ein Bankabbuchungsauftrag.