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Versicherungslexikon

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Kündigung

Mit Ausnahme von Lebensversicherungen verlängern sich mehrjährige Versicherungsverträge automatisch, wenn sie nicht rechtzeitig vor Ablauf (einen Monat gemäß Konsumentenschutzgesetz , drei Monate im Unternehmensbereich) gekündigt werden. Außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten stehen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer nach Schadensfällen zu (paritätisches Kündigungsrecht in den Sparten Feuer, Hagel und Haftpflichtversicherung). Weiters kann der Versicherungsnehmer kündigen bei Risikowegfall, Veräußerung der versicherten Sache oder aber, wenn der Versicherer die Prämie erhöht. Bei Zahlungsverzug, Konkurs oder Verletzung von vertraglichen Obliegenheiten kann der Versicherer den Vertrag kündigen.