Entgegenkommende Leistung eines Versicherers, obwohl keine Verpflichtung bzw. ein Rechtsgrund besteht. Eine Kulanzleistung erfolgt in besonderen Fällen meist aus kaufmännischen Überlegungen und ohne Präjudiz für zukünftige Ereignisse, etwa wenn der Versicherungsvertrag vorschadensfrei ist und die Leistung in einem vernünftigen Verhältnis zur Prämie steht.