Dient der Absicherung von Krediten und Darlehen. Im Versicherungsfall (=Ableben des Kreditnehmers) übernimmt der Versicherer die Rückzahlung des aushaftenden Kreditbetrages. Die Versicherungssumme fällt entsprechend dem Kredittilgungsplan. Bei vorzeitiger Kredittilgung kann die Versicherung gekündigt werden.