st der Zeitraum, in dem der Versicherer keine Leistung erbringt – dies entspricht praktisch einem Selbstbehalt. Karenzfristen werden meist bei Betriebsunterbrechungs- oder Krankengeldversicherungen vereinbart, bei Lebensversicherungen gilt bei Selbstmord eine Karenzfrist von 3 Jahren. Nicht zu verwechseln mit Wartezeit, das ist die Zeit, die zwischen dem Eintritt des versicherten Ereignisses und der Leistungspflicht des Versicherers liegt (z.B. Wartezeiten in der privaten Krankenvorsorge oder in der Rechtsschutzversicherung).