gibt den Grad der bleibenden Behinderung nach einem Unfall (in Prozentsätzen) an, der durch völligem Verlust bzw. volle Funktionsuntüchtigkeit von Körperteilen und Sinnesorganen entsteht. Die Leistung der Unfallversicherung richtet sich nach dem innerhalb eines Jahres nach Unfall eingetretenen Invaliditätsgrad (siehe auch > Gliedertaxe)