eine Versicherung erlischt, wenn das versicherte Interesse wegfällt (z.B. bei Totalschaden, Veräußerung einer Sache, Zurücklegung/Entzug der Gewerbeberechtigung für die versicherte Tätigkeit).
eine Versicherung erlischt, wenn das versicherte Interesse wegfällt (z.B. bei Totalschaden, Veräußerung einer Sache, Zurücklegung/Entzug der Gewerbeberechtigung für die versicherte Tätigkeit).