ist eine Versicherung zur Regulierung von Schäden, die Dritten zugefügt werden. Schadenersatzforderungen Dritter können –vor allem bei Personenschäden – in enorme Summen wachsen. Einige Beispiele: Sie verursachen als Fußgeher oder Radfahrer einen Unfall, Ihr Hund beißt einen Spaziergänger, auf dem nicht gestreuten Gehsteig vor Ihrem Haus stürzt ein Passant und bricht sich das Bein. Eine Haftpflichtversicherung ist daher für die finanzielle Absicherung unumgänglich. Sie übernimmt Schadensersatzforderungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen eines Personen- oder Sachschadens (und daraus abgeleiteten Vermögensschäden), der dem versicherten Risiko (Privat-, Betriebsbereich, Tierhaltung, Haus- und Grundbesitz usw.) entspringt. Darüber hinaus übernimmt der Versicherer auch eine Rechtsschutzfunktion, indem er Ansprüche Dritter dem Grunde und der Höhe nach prüft und gegebenenfalls auch abwehrt. Die Abwicklung des Versicherungsfalles nimmt grundsätzlich der Versicherer vor. Leistungsfrei ist der Versicherer, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.