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Versicherungslexikon

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Grobe Fahrlässigkeit

Handeln ohne die gebotene Sorgfalt, mit der ein Schaden hätte vermieden werden können. (Beispiele: brennende Kerzen unbeaufsichtigt lassen, sodass ein Brand entsteht, Sicherungen nicht angewendet, sodass ein Einbruchschaden folgt) Wird durch Fahrlässigkeit ein Schaden verursacht, ist der Versicherer meist leistungsfrei. In der Haftpflichtversicherung erhält der geschädigte Dritte allerdings auch bei fahrlässig verursachten Schäden seinen Schadenersatz. Bei grober Fahrlässigkeit holt sich der Versicherer das Geld wieder beim Verursacher zurück (Regress)