ist die Versicherung von Glasscheiben (Fenster, Türen, Vitrinen und sonstige Flachgläser) gegen Zerbrechen. Nicht versichert sind Hohlgläser wie Beleuchtungskörper, Vasen, Trinkgläser oder optische Gläser. Keine Entschädigung leistet der Versicherer bei Zerkratzen, Verschrammen, Absplittern oder Schäden die durch Tätigkeiten an den Gläsern selbst (außer Reinigung)oder beim Transport entstehen. Spezialverglasungen müssen gesondert versichert werden. Meist wird die Glasbruchversicherung im Rahmen einer Haushalts-, Eigenheim- oder Betriebsbündelversicherung abgeschlossen.