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Gewinnbeteiligung

Bei kapitalbildenden Lebensversicherungen ist der Versicherungsnehmer am Gewinn, der aus der Veranlagung seiner einbezahlten Prämien erwirtschaftet wird, beteiligt. Versicherer sind verpflichtet einen Großteil dieser Gewinne an den Kunden weiterzugeben. Da diese von der Entwicklung der Kapitalmärkte abhängen, können sie nicht garantiert werden. Die im Angebot ausgewiesene Gewinnbeteiligung stellt eine Modellberechnung dar, denen die aktuellen Marktverhältnisse zugrunde liegen – sie ist daher stets unverbindlich. Der Versicherungsnehmer ist jährlich über den Stand der erworbenen Gewinnbeteiligung seines Vertrages zu informieren.