In der Haftpflichtversicherung ist der Geschädigte derjenige, der gegenüber dem Versicherungs-nehmer den Schaden geltend macht; die Entschädigungsleistung erhält er vom Versicherer. Rechtsanspruch gegen den Versicherer besteht allerdings keiner, außer in der KFZ- Haftpflichtversicherung – hier hat der Geschädigte einen unmittelbaren Rechtsanspruch gegen den Haftpflichtversicherer.