ist ein Baustein aus dem Kraftfahrzeugrechtsschutz. Gewährt wird Versicherungsdeckung für Verfahren wegen Entziehung der Lenkerberechtigung nach einem Verkehrsunfall oder wegen der Übertretung von Verkehrsvorschriften (außer bei Verletzung der Hilfeleistungs- und Verständigungspflichten, Alkohol- oder Drogenmissbrauch)