bedeutet Selbstbehalt. Bei der Abzugs-Franchise wird ein fixer Betrag oder ein Prozentsatz, der im Schadensfall immer in Abzug gebracht wird, vereinbart. Bei der Integral Franchise trägt der Versicherungsnehmer Schäden bis zur Höhe des vereinbarten Selbstbehaltes selbst. Schäden, die über diesen Wert hinausgehen, trägt der Versicherer zur Gänze.