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Versicherungslexikon

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Folgeschaden

ist ein mittelbarer Schaden, der durch einen Versicherungsfall ausgelöst wird bzw. entsteht (Beispiel: Wasserschaden als Folgeschaden von Glasbruch eines Aquariums, Schaden durch Löschwasser als Folge eines Feuerschadens). Meist sind solche Folgeschäden eingeschlossen, wenn sie die unvermeidliche Folge eines versicherten Ereignisses darstellen. In der Haftpflichtversicherung sind Vermögensschäden nur dann mitversichert, wenn sie als Folge eines versicherten Personen- oder Sachschadens entstehen.